Entwässerungsgraben Lehmkoppel Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.02.2024 (Drs. 21-8302.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten den Entwässerungsgraben auf den Flurstücken 2155, 2156 und 239 der Gemarkung Alt-Rahlstedt zeitnah zu kontrollieren. Sollte die Kontrolle ergeben, dass der Entwässerungsgraben gereinigt werden muss, wird die zuständige Fachbehörde gebeten die Eigentümer der entsprechenden Flurstücke zu kontaktieren und eine Reinigung des Entwässerungsgrabens zu veranlassen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Entwässerungsgraben verläuft zwischen Privatgrundstücken auf Privatgrund. Es gibt insofern keinerlei bezirkliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Kontrolle oder der Kontaktaufnahme.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n