21-8752.1

Engagement für die Alte Sieker Landstraße Auskunftsersuchen vom 15.04.2024

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2024
Ö 8.3
30.05.2024
Ö 16.8
Sachverhalt

 

Durch die Neugestaltung der Gedenkstätte „ehem. Schießplatz Höltigbaum“ gerät auch die historische Alte Sieker Landstraße wieder stärker ins Blickfeld. Stellenweise sind die noch vorhandenen 400 Meter der Pflasterung der erhaltenen früheren Frachtstraße wieder stark überwuchert. Passend zum Zustand der Straße sieht auch die östliche Holz-Erklärungstafel nicht gut aus. Sie steht sprichwörtlich auf wackeligen Füßen.

 

In der Mitteilungsvorlage 21-3877 teilt das Bezirksamt mit, dass das Abplacken durch die öffentliche Hand auf Grund der Kosten nicht angebracht ist. Akteure vor Ort versuchen seitdem andere Lösungen zum Erreichen eines würdigen Zustands zu finden.  

 

Dem Vernehmen nach sind mehrere kulturbezogene örtliche Vereine, Privatpersonen und Firmen bereit, sich finanziell und durch Arbeitskräfte für das sehenswerte Zeugnis unserer Geschichte zu engagieren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt:   23.05.2024

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     27.05.2024

 

  1. Welche Absprachen müssen zwischen Verwaltung und Vereinen bzw. Personen getroffen werden, die zur Erhaltung und Sichtbarmachung der Alten Sieker Landstraße durch Abplacken und ähnliche Maßnahmen beitragen möchten?
     
  2. ssen Vereine bzw. Personen, die sich vor Ort engagieren möchten, bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
     
  3. Wer ist für mögliche ehrenamtliche Mithelfer der Ansprechpartner in der Verwaltung?

 

  1. Was ist beim Abplacken der Straße zu beachten?

 

  1. Darf maschinell abgeplackt werden?

 

  1. Wem gehören die Holz-Erklärungstafeln an den beiden Enden der Alten Sieker Landstraße?

 

BKM zu den Ziffern 1 bis 6:

Bei der Alten Sieker Landstraße handelt es sich um ein eingetragenes Bodendenkmal (Neu-Rahlstedt 10; Denkmal ID:1920). Das Bodendenkmal bezieht sich auf eine alte Wegespur unterhalb der heutigen Pflasterung, welche in Form von dunklen Verfärbungen im Grabenprofil bei Bauarbeiten 1998 entdeckt worden ist. Geplante Bodeneingriffe bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz durch das Archäologische Museum Hamburg.

 

Die BKM begrüßt ehrenamtliches Engagement an den Erhaltungsmaßnahmen des historischen Abschnitts der Alten Sieker Landstraße. Das Denkmalschutzamt prüft derzeit eine Unterschutz-stellung. Hintergrund für eine erneute Befassung mit dem Teilstück ist die Tatsache, dass Zeugnisse historischer Verkehrswege, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Chausseebau stehen und die altes Lesepflaster aufweisen, immer weiter verschwinden und der Teilbereich einen Seltenheitswert aufweist. Beim Abplacken der Straße ist daher ein vorsichtiges, nicht-maschinelles Vorgehen geboten, das das historische Pflaster, ohne Schaden anzurichten, freilegt. Vereine bzw. Personen, die sich vor Ort engagieren möchten, müssen aus Sicht des Denkmalschutzamtes im Übrigen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Holz-Erklärungstafeln an der Alten Sieker Landstraße sind nach den Unterlagen des Denkmalschutzamts 1980 vom Tiefbauamt aufgestellt worden.

 

Im Übrigen liegen der BKM keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

 

 

  1. Wann wird die Gedenkstätte „ehem. Schießplatz Höltigbaum“ fertiggestellt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Platzfläche ist fertiggestellt, es fehlt noch die Installation einer Tafel. Ein Liefertermin ist aktuell noch nicht bekannt.

 

Anhänge

keine Anlage/n