21-8752

Engagement für die Alte Sieker Landstraße Auskunftsersuchen vom 15.04.2024

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 17.1
Sachverhalt

 

Durch die Neugestaltung der Gedenkstätte „ehem. Schießplatz Höltigbaum“ gerät auch die historische Alte Sieker Landstraße wieder stärker ins Blickfeld. Stellenweise sind die noch vorhandenen 400 Meter der Pflasterung der erhaltenen früheren Frachtstraße wieder stark überwuchert. Passend zum Zustand der Straße sieht auch die östliche Holz-Erklärungstafel nicht gut aus. Sie steht sprichwörtlich auf wackeligen Füßen.

 

In der Mitteilungsvorlage 21-3877 teilt das Bezirksamt mit, dass das Abplacken durch die öffentliche Hand auf Grund der Kosten nicht angebracht ist. Akteure vor Ort versuchen seitdem andere Lösungen zum Erreichen eines würdigen Zustands zu finden.  

 

Dem Vernehmen nach sind mehrere kulturbezogene örtliche Vereine, Privatpersonen und Firmen bereit, sich finanziell und durch Arbeitskräfte für das sehenswerte Zeugnis unserer Geschichte zu engagieren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Absprachen müssen zwischen Verwaltung und Vereinen bzw. Personen getroffen werden, die zur Erhaltung und Sichtbarmachung der Alten Sieker Landstraße durch Abplacken und ähnliche Maßnahmen beitragen möchten?
     
  2. ssen Vereine bzw. Personen, die sich vor Ort engagieren möchten, bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
     
  3. Wer ist für mögliche ehrenamtliche Mithelfer der Ansprechpartner in der Verwaltung?

 

  1. Was ist beim Abplacken der Straße zu beachten?

 

  1. Darf maschinell abgeplackt werden?

 

  1. Wem gehören die Holz-Erklärungstafeln an den beiden Enden der Alten Sieker Landstraße?

 

  1. Wann wird die Gedenkstätte „ehem. Schießplatz Höltigbaum“ fertiggestellt?

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n