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Endlich Korrektur der Bevölkerungszahlen für den Stadtteil Rahlstedt vornehmen und das Melderegister entsprechend ändern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 29.04.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.9

Sachverhalt

Das Statistik-Amt Nord veröffentlicht jährlich im Dezember die Hamburger Stadtteil-Profile. Die Hamburger Stadtteil-Profile enthalten ca. 70 Merkmale aus verschiedenen Themengebieten zu allen Hamburger Stadtteilen.

Im Berichtsjahr 2021 hatte der Stadtteil Rahlstedt eine Bevölkerung von 92.369. Im Berichtsjahr 2022 stieg die Bevölkerung überproportional auf 96.499.

In keinem anderen Hamburger Stadtteil wuchs die Bevölkerung jemals um fast 5% in einem Jahr.

Das Sozialmonitoring hat diese Steigerung der Bevölkerung im Sozialmonitoring Bericht 2022 bestätigt. Das Sozialmonitoring dient als Beobachtungsinstrument für die Entwicklung der unterschiedlichen Sozialräume in der Stadt. Es nutzt sozialräumliche Daten für alle Statistischen Gebiete und dient den Hamburger Fachbehörden und Bezirksämtern dazu, Quartiere mit sozialen Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.

Im Sozialmonitoring Bericht 2022 wurde im statistischen Gebiet Rahlstedt 074012 die Bevölkerung am 31.12.2021 mit 3.752 veröffentlicht.

Im Sozialmonitoring Bericht 2023 wurde im statistischen Gebiet Rahlstedt 074012 die Bevölkerung am 31.12.2022 die Bevölkerung mit 6.795 veröffentlicht.

Damit hatte sich die Bevölkerung im statistischen Gebiet Rahlstedt 074012 in einem Jahr von 2021 auf 2022 fast verdoppelt. Dieser Fehler muss korrigiert werden.

Der Senat und das Bezirksamt Wandsbek konnten diese Bevölkerungsentwicklung und damit den starken Zuwachs, auch mehreren Nachfragen bisher nicht erklären.

In den Antworten des Senates zur Drucksache 23/2959.vom 10.02.26 zu der demografischen Struktur im Wahlkreis 14 (Rahlstedt) wurde der Fehler in den Veröffentlichungen benannt.

Der Fehler ist bei den Meldedaten der Belegung der Unterkünften Bargkoppelstieg und Bargkoppelweg erfolgt.

Sofern Personen aus der Zentralen Erstaufnahme direkt in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) oder privaten Wohnraum umziehen, sind diese melderechtlich verpflichtet, die Ummeldung eigenverantwortlich vorzunehmen.

Diese Ummeldungen sind in vielen Fällen nicht erfolgt bzw. versäumt worden.

Eine systematische Überprüfung der Übereinstimmung zwischen Melderegisterbestand und tatsächlicher Belegung einzelner Unterkünfte erfolgt durch die zuständigen Behörden nicht. Sofern der Meldebehörde Hinweise auf unzutreffende Meldedaten vorliegen, wird dies im Einzelfall geprüft und das Melderegister gegebenenfalls entsprechend korrigiert.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, die unzutreffenden Meldedaten, aus der Belegung der Unterkünften Bargkoppelstieg und Bargkoppelweg r die Jahre 2021 und 2022 zu prüfen und das Melderegister gegebenenfalls entsprechend zu korrigieren

Dem Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von den Ergebnissen zu berichten.

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