20-7135

EKZ Steilshoop: Warum wurden die Mängel bei der Prüfung nicht festgestellt? - Teil III Kleine Anfrage vom 21.02.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-7048 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass nunmehr mit einer Ausnahme alle Mängel, welche vom Mieterverein gemeldet, behoben worden sind.

Auch wurde mitgeteilt, dass die Dokumentationen von der CDU-Fraktion weitergeleitetet worden sind. Leider wurde die Frage, wann eine Weiterleitung erfolgte nicht beantwortet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Hat das Bezirksamt Wandsbek die Mängelbeseitigung nunmehr überwacht?
  1. Wurden alle Mängel beseitigt?
  1. Wann wurden die Dokumentationen von der CDU-Fraktion, welche an den Bezirksamtsleiter übermittelt worden ist, an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet?
  1. Wieso wurde die Dokumentation der CDU-Fraktion, welche an den Bezirksamtsleiter übermittelt worden ist, erst so spät weitergeleitet?
  1. Welche Ergebnisse/Mängel wurden bei der Ortsbesichtigung am 18.01.2019 festgestellt?
  1. Ist der Brandschutz beim EKZ Steilshoop vollumfänglich gewährleistet?
    1. Wenn nein, welche Auflagen sind an den Eigentümer ergangen?
  1. Hat das Bezirksamt bei der Besichtigung die offenen Stromleitungen aufgenommen? Wenn ja, wurden hierzu entsprechende Auflagen für den Eigentümer erhoben?
  1. Das Bezirksamt teilt mit, dass am 08.03.2018 die Flure des Wohntowers lediglich von außen begutachtet worden ist. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass man über die Fahrstühle direkt in den Wohntower gelangt?
  1. Der Regionalausschuss Bramfeld/Steilshoop/Farmsen/Berne hatte das Bezirksamt aufgefordert die Mängel des EKZ Steilshoop einschließlich des Wohntowers zu prüfen. Als Prüfungsergebnis wurde den Abgeordneten u.a. folgendes mitgeteilt: „Die Wohnhäuser machen in den Treppenhäusern einen ordentlichen und relativ sauberen Eindruck, aus Sicht des Wohnraumschutzes ist nichts zu veranlassen.“

Die genannte Einschätzung des Bezirksamtes erfolgte somit aufgrund eines Blickes von außen ins Treppenhaus?

  1. Auf den Prüfungsantrag wurde den Abgeordneten folgendes mitgeteilt: aus Sicht des Wohnraumschutzes ist nichts zu veranlassen, zumal auch keine Beschwerden vorliegen.“. Diese Mitteilung ist offensichtlich falsch.

Mit Drucksache 20-7048 teilt das Bezirksamt mit, dass lediglich anonyme Beschwerden vorlagen.

Wieso erfolgte eine Prüfung der Flure des Wohntowers nur durch einen Blick in den Flur, wenn Beschwerden vorlagen?

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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