21-7456

Einspruch / Eingabe zur Baumaßnahme "Bezirklicher Umbau im Bereich Luetkensallee Am Neumarkt bis zur Eftingstrasse Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-7026)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.09.2023
25.09.2023
14.09.2023
Ö 14.19
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zur Eingabe Drs. 21-6801 gebeten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:

 

Die Haltestelle „Am Neumarkt 63“ wurde zum 21. Dezember 2021 neu eingerichtet, um eine deutliche Verbesserung der Netzabdeckung und somit der Erreichbarkeit der Linienverkehrsangebote durch die Anwohnenden zu erreichen. Der vormalige Abstand zwischen den Haltestellen „Birtstraße“ und „Ziethenstraße“ war mit ca. 650 m für einen städtisch strukturierten Bereich unverhältnismäßig hoch. Nach Fertigstellung der S-Bahn-Station 'Holstenhofweg' und der hiermit einhergehenden Verschiebung der Haltestelle 'Ziethenstraße' hin zur S-Bahn-Station wäre der Abstand noch größer geworden.

 

Die Haltestelle „Am Neumarkt 63“ wurde wegen der absehbaren Grundinstandsetzung des dortigen Straßenabschnitts der Straße Am Neumarkt zunächst provisorisch eingerichtet. Die Baumaßnahmen zur Grundinstandsetzung werden aktuell umgesetzt. Im Rahmen dessen wird die Haltestelle unter Berücksichtigung der gängigen Regelwerke (u.a. Ausbau mit Beton, Sonderbord und angepasster Regenwasserabläufe) dauerhaft hergestellt sowie barrierefrei ausgebaut, so dass sich nach Fertigstellung der Haltestelle die Lärmemissionen der Haltestellenan- und

-abfahrt deutlich reduzieren wird. Außerdem werden die Fahrgeräusche perspektivisch durch den zunehmenden Einsatz von Elektrobussen abnehmen.

 

Im Übrigen hat die Hochbahn im März 2023 an einem Termin mit den Beschwerdeführenden und dem Bezirksamt teilgenommen, in dem die aufgeführten Beschwerdepunkte gleichlautend vorgebracht wurden. Dieser Termin wurde vom Bezirksamt protokolliert. Das Protokoll soll noch an die Teilnehmenden verteilt werden. Insofern verweist die Hochbahn zu den Beschwerdepunkten im Einzelnen auf die Ergebnisse dieses Termins im März 2023.

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Baumfällarbeiten

Die fehlende Ankündigung der notwendigen Baumfällungen im Zuge des Umbaus der Straße Am Neumarkt ist auf eine mangelhafte Kommunikation zwischen zwei Abschnitten des Fachamtes MR zurückzuführen. Der Bezirk bedauert dies und hat inzwischen die Abläufe abgestimmt, sodass dies zukünftig nicht wieder vorkommt.

 

Variantenwahl

Die Anzahl der Baumfällungen und der verbleibenden Parkstände hängt von der Variantenauswahl ab. Hier sind im Zuge der Planung drei Varianten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft worden.

Variante 1 hat einen Schutzstreifen für den Radverkehr vorgesehen. Zwar wären bei dieser Variante kaum Baumfällungen notwendig gewesen und es hätten viele Parkstände neu hergestellt werden können, jedoch wäre der Schutzstreifen aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils (inklusive Busverkehr) regelhaft überfahren worden. Deshalb hat die Straßenverkehrsbehörde diese Variante für nicht anordnungsfähig erklärt. Auch ist ein solcher Schutzstreifen keine sichere Verkehrsführung für einen Schulanmarschweg.

Variante 2 sah einen baulichen Radweg vor, bei dem es mehrere Baumfällungen und eine deutliche Reduzierung der Parkstände gegeben hätte. Diese Variante war anordnungsfähig, genauso wie Variante 3, mit einem Radfahrstreifen, bei der es weniger Baumfällungen, aber einen höheren Parkstandsverlust geben würde.

Daraufhin erfolgte eine Abwägung zwischen diese Varianten. Ausschlaggebend bei der Abwägung war die Gefährdung der Radfahrenden an Einmündungen und zahlreichen Grundstückszufahrten bei einem baulichen Radweg, insbesondere wenn der Radweg verkehrswidrig in Gegenrichtung benutzt wird, sowie die bessere Erkennbarkeit durch den Kfz-Verkehr bei Variante 3. Die geringere Anzahl an Baumfällungen, der höhere Fahrkomfort sowie die geringere Wahrscheinlichkeit den Radfahrstreifen auch in Gegenrichtung zu benutzen führten zur Entscheidung für Variante 3. Dies ist vorwiegend eine Entscheidung aus Verkehrssicherheitsgründen, um hier eine für alle Verkehrsteilnehmer möglichst hohe Verkehrssicherheit zu erzielen.

Dieser Abwägung hat die Straßenverkehrsbehörde zugestimmt und der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft ohne Anmerkungen in seiner Sitzung am 22.04.2021 zur Kenntnis genommen.

 

Änderung der Schlussverschickung

Die auf der bezirklichen Homepage veröffentlichten Pläne der Schlussverschickung mussten im Nachgang noch aus folgenden Gründen angepasst werden:

Wurzelsuchgrabungen

Aufgrund dieser Untersuchungen mussten mehrere Bäume zusätzlich gefällt werden.

Hamburg Takt

Die Hochbahn hat die Einrichtung von zwei zusätzlichen Haltestellen im Bereich Luetkensallee zur Umsetzung des Hamburg Taktes gefordert. Hierdurch hat sich Anzahl der Parkstände verringert.

Switch-Punkte

Die BVM hat nachträglich noch die Erfordernis von Switch-Punkten in der Straße eingereicht. Hierdurch hat sich Anzahl der Parkstände verringert.

Diese Änderungen hätten sich auf alle anderen Varianten auf ähnliche Weise ausgewirkt.

 

Auf der Homepage sind die Pläne ausgetauscht worden, sodass dort die aktuellen Pläne einsehbar sind.

 

Planungsanpassung

Durch die Einrichtung der Haltestelle westlich der Luetkensallee hat sich die Planung vor dem Flurstück 1800 verändert, sodass dort nun Parkstände vorhanden sind, ähnlich dem Vorschlag aus der Eingabe.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.