21-8085

Einrichtung eines Depotcontainerstandortes im Kerngebiet (Bezugs-Drs. 21-7549) - Prüfauftrag Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 (Drs. 21-7613)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.01.2024
14.12.2023
Ö 14.10
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung eines alternativen, zentrumsnäheren Standorts für den Depotcontainer gebeten. Über das Ergebnis möge der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek zeitnah informiert werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Voranzustellen ist, dass die Stadtreinigung Hamburg Standorte für Depotcontainer sucht und Anträge für neue Depotcontainerstandorte und für Depotcontainer-Ersatzstandplätze, wie bspw. in diesem Fall in der Oppelner Straße ggü. Nr. 20-22, beim Bezirksamt einreicht. Dagegen trifft es nicht zu, dass das Bezirksamt verpflichtet wäre, Depotcontainerstandplätze zu suchen und neue Ersatzstandplätze für Depotcontainer vorzuschlagen.

Das Bezirksamt nimmt lediglich Anträge der Stadtreinigung Hamburg für Depotcontainerstandorte entgegen und veranlasst daraufhin die Beteiligung und Überprüfung durch die Dienststellen (z.B. Polizei, Straßenplanung, Wegeaufsicht, Straßengrün) jeweils in deren Zuständigkeit.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Aus Sicht der SRH gibt es keinen alternativen Standort. Die Oppelner Straße ist bereits der Standort mit der größten Nähe zum Zentrum.

 

In den nächstgelegenen Wohnstraßen im Bereich der Straße Bei den Höfen sind der Baumbestand und die Wohnbebauung sehr ausgeprägt, dementsprechend eng wären die Straßen für die Entsorgungsfahrzeuge.

 

Die Prüfung weiterer Straßen hat Folgendes ergeben:

 

  • Im Denksteinweg wurde eine verkehrsberuhigte Zone mit einer Straßenbreite von 3,60 Meter im Kurvenbereich eingerichtet. Hier wäre ein Befahren mit den Entsorgungsfahrzeugen von 13,60 Metern Länge nicht möglich.
  • Die Görlitzerstraße ist eine reine Wohnstraße. Die Entfernung von Depotcontainern und Wohnbebauung läge unter den erforderlichen 12 Metern bei Depotcontainern für Glas.
  • Auf dem Öjendorfer Damm verläuft eine Fahrradroute. Die gepflanzten Bäume ragen zum Teil über die Parkstreifen. Deshalb sind diese Flächen für Depotcontainer ungeeignet, da für eine Leerung der Depotcontainer eine lichte Baumhöhe von mindestens 9 bis 10 Metern erforderlich wäre.

 

In den beigefügten Aufstellinformationen können die Anforderungen an einen Depotcontainerstandort nachgelesen werden.

 

Die BUKEA und die SRH bitten darum, dass die steg Hamburg mbH den jetzigen Standort für die Glasdepotcontainer entsprechend in den Umgestaltungsplänen, unter Berücksichtigung der Aufstellinformation, mit einplant und die SRH mit einbezieht.

 

Gerne nimmt die SRH Standplatzvorschläge vom Regionalausschuss entgegen, um diese dann zu prüfen und dann zur Genehmigung an die zuständigen Fachämter zu übermitteln.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

 

Aufstellinformation für Depotcontainerstandplätze in Hamburg