Einrichtung einer Tempo-30-Zone an der Farmsener Landstraße vor dem Kreisel Halenreihe (bzgl. Drs- 22-3435) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3436)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Einrichtung einer Tempo-30 Strecke an der in der Eingabe genannten Stelle gebeten.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern ist z. T. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.
Im Rahmen der o. g. rechtlichen Voraussetzungen wurde seitens der StVB des örtlich zuständigen PK 35 bereits anhand der dortigen Wohneinrichtung für Behinderte bereits positiv geprüft. Im Ergebnis wird an der Örtlichkeit eine Tempo 30-Strecke ohne zeitliche Befristung eingerichtet werden.
Nach Angaben der StVB des PK 35 ist die dafür erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anordnung (StVB-AO) am 27.05.2026 versendet worden. Die Umsetzung der StVB-AO obliegt dem Bezirk in seiner Funktion als Straßenbaulastträger.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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