21-4022.1

Einnahmen und Verwendung des "Naturcent" Auskunftsersuchen vom 07.10.2021

Antwort zu Anfragen

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11.01.2022
16.12.2021
Sachverhalt

 

Bei der Einführung des sogenannten „Naturcent“ sprach der damalige Senat von einer bundesweit einmaligen Regelung, die einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Künftig sollte es bei vielen Grün- und Brachflächen eine finanzielle Zuführung im Haushalt zugunsten des Umweltbereichs geben, die sich an der Höhe der zusätzlichen Grundsteuer nach Bebauung bemisst. Die Einnahmen sollten aufwachsend und dauerhaft in die Pflege von Parks und Naturschutzgebieten fließen. Ziel war es, trotz des Wachstums der Stadt die Grün- und Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter würden durch den Naturcent nicht zusätzlich belastet. Die Regelung sah vor, dass für einen Großteil der neuen Wohn- und Gewerbeflächen in Hamburg künftig ein Finanzausgleich wirkt. Dieser wird angelehnt an die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen. Dabei gilt: Je dichter die Bebauung und je größer die Versiegelung, desto höher die Summe. Die Einnahmen fließen in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek:

 

die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:                                                                                                                             24.11.2021

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:             03.12.2021

 

 

 

  1. Wie haben sich die Einnahmen des „Naturcent“ im Bereich des Bezirksamtes Wandsbek seit 2016 entwickelt? Bitte nach Jahren von 2016-2020 tabellarisch darstellen

 

  1. Wie viel von den Einnahmen ist tatsächlich in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ geflossen? Bitte nach Jahren von 2016-2020 darstellen

 

BUKEA zu den Fragen 1 und 2:

 

Jahr

Einnahmen

2016

61.450,32 €

2017

134.863,18 €

2018

166.955,74 €

2019

209.586,82 €

2020

257.038,78 €

 

Alle Einnahmen sind in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ geflossen.

 

 

  1. Wie wurden die Einnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ investiert? Bitte Aufteilung prozentual nach den Bezirken darstellen

 

BUKEA:

 

Siehe Anlage.

 

 

  1. Welche einzelnen Pflegemaßnahmen für Parks und Naturschutzgebieten wurden in Wandsbek über die Einnahmen des Naturcent finanziert?

 

BUKEA:

 

  • Rahlstedter Höhe, Blumenwiese unter Streuobst
  • Jenfelder Moor, Blumenwiese unter Streuobst
  • KGV Selbsthilfe e.V., Blumenwiese unter Streuobst
  • Naturschutzgebiet (NSG) Höltigbaum Ziegenbeweidung
  • NSG Duvenstedter Brook Grünlandpflege
  • NSG Duvenstedter Brook , Wasseranstau
  • NSG Duvenstedter Brook Grünlandaufwertung
  • NSG Höltigbaum Ziegenbeweidung, Fortführung
  • NSG Höltigbaum Teichentschlammung
  • NSG Höltigbaum Kontrollgänge - und –fahrten
  • Kontrollgänge - und -fahrten diverse Schutzgebiete (u.a. NSG Duvenstedter Brook)
  • Wiesenpflege im Biotopverbund Oberalster

 

 

 

 

  1. Wie wurde diese Pflegemaßnahmen vor Einführung des „Naturcent“ finanziert? Bitte konkrete Höhe der Aufwendungen von 2014-2020 darstellen. Wenn möglich Darstellung für den Bezirk Wandsbek

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

In Naturschutzgebieten wurden diese aus der jährlichen Rahmenzuweisung Naturschutz und den Einnahmen aus Ersatzzahlungen im Rahmen der Landschaftsschutz- und Baumschutzverordnung finanziert.

Die Summe der Aufwendungen von Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten:
 

Jahr

Summe Aufwendungen Naturschutzgebiete(*

2014

39.332,40 €

2015

35.156,41 €

2016

41.763,13 €

2017

23.081,60 €

2018

61.594,69 €

2019

88.021,84 €

2020

59.054,78€

 

(* nur NSG, die sich in der Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek befinden, d.h. es bezieht sich nicht auf alle NSG im Bezirk Wandsbek)
 

In Parks- und Grünanlagen wurden diese aus der jährlichen Rahmenzuweisung Grünunterhaltung und aus den Einnahmen aus Ersatzzahlungen im Rahmen der Landschaftsschutz- und Baumschutzverordnung finanziert.
 

r die Aufwendungen in Parks- und Grünanlagen wird keine jährliche Statistik geführt.

 

 

  1. Wurden die vorherigen Aufwendungen für die Pflege von Parks und Naturschutzgebieten ab Einführung des Naturcent bis 2016 eingestellt? Wenn ja, warum?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Nein.

 

 

  1. Stellt die Erhebung des Naturcent, mit Blick auf die Baukosten, einen weiteren Kostentreiber dar? Wenn nein, warum nicht?

 

BUKEA:

 

Nein, da die zu veranschlagenden Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

 

  1. Welche Bauvorhaben werden in Hamburg mit der Abgabe des Naturcent belastet? (Den Fragestellern genügt eine Antwort in Bezug auf die Errichtung/Unterscheidung Wohnungsbau / gewerbliche Bauvorhaben)

 

BUKEA:

 

Keine.

 

 

  1. Wird oder wurde der „Naturcent“r Bauvorhaben des ersten und zweiten Förderweges erhoben? Wenn ja, wie wirkt sich diese Abgabe auf die Mieten im Förderzeitraum aus?

 

  1. Werden bei den unterschiedlichen Finanzierungsarten im Wohnungsbaus (1/3 Mix) die Bauprojekte gleichermaßen  mit dem Naturcent belastet?

 

BUKEA zu den Fragen 9 und 10:

 

Nein.

 

 

  1. Gemäß Pressemeldung vom 20. Dezember 2016 wird die Verteilung der zusätzlichen Gelder von der Umweltbehörde organisiert. Die Bezirke können für geplante Projekte Geld aus dem Sondervermögen beantragen.

 

  1. Wer ist innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation des Bezirksamtes Wandsbek für die Beantragung dieser Mittel zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün Unterhaltung Stadtgrün und Naturschutz

 

  1. Welche Arbeitsbelastung ergibt / ergab sich aus der Erledigung dieser Aufgaben? Sind andere Aufgaben für die entsprechenden Mitarbeiter  dafür entfallen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

r die Planung, Genehmigung, Umsetzung und Dokumentation der NaturCent-Maßnahmen ist eine 0,5 Stelle im Fachamt Management des öffentlichen Raumes vorhanden.

 

  1. Welchen zusätzlichen Mitarbeiteräquivalente mussten ggf. für die Bearbeitung / Überwachung des Zahlungsflusses des Naturcent geschaffen werden?

 

BUKEA:

 

Eine Verwaltungsstelle in der BUKEA.

 

Anhänge

 

Anlage zur Frage 3_Ausgaben aus den Naturcent-Einnahmen von 2018 bis 2020_BUKEA