Einnahmen und Verwendung des "Naturcent" Auskunftsersuchen vom 07.10.2021
Bei der Einführung des sogenannten „Naturcent“ sprach der damalige Senat von einer bundesweit einmaligen Regelung, die einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Künftig sollte es bei vielen Grün- und Brachflächen eine finanzielle Zuführung im Haushalt zugunsten des Umweltbereichs geben, die sich an der Höhe der zusätzlichen Grundsteuer nach Bebauung bemisst. Die Einnahmen sollten aufwachsend und dauerhaft in die Pflege von Parks und Naturschutzgebieten fließen. Ziel war es, trotz des Wachstums der Stadt die Grün- und Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter würden durch den Naturcent nicht zusätzlich belastet. Die Regelung sah vor, dass für einen Großteil der neuen Wohn- und Gewerbeflächen in Hamburg künftig ein Finanzausgleich wirkt. Dieser wird angelehnt an die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen. Dabei gilt: Je dichter die Bebauung und je größer die Versiegelung, desto höher die Summe. Die Einnahmen fließen in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek:
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt: 24.11.2021
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 03.12.2021
BUKEA zu den Fragen 1 und 2:
Jahr |
Einnahmen |
2016 |
61.450,32 € |
2017 |
134.863,18 € |
2018 |
166.955,74 € |
2019 |
209.586,82 € |
2020 |
257.038,78 € |
Alle Einnahmen sind in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ geflossen.
BUKEA:
Siehe Anlage.
BUKEA:
Bezirksamt Wandsbek:
In Naturschutzgebieten wurden diese aus der jährlichen Rahmenzuweisung Naturschutz und den Einnahmen aus Ersatzzahlungen im Rahmen der Landschaftsschutz- und Baumschutzverordnung finanziert.
Die Summe der Aufwendungen von Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten:
Jahr |
Summe Aufwendungen Naturschutzgebiete(* |
2014 |
39.332,40 € |
2015 |
35.156,41 € |
2016 |
41.763,13 € |
2017 |
23.081,60 € |
2018 |
61.594,69 € |
2019 |
88.021,84 € |
2020 |
59.054,78€ |
(* nur NSG, die sich in der Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek befinden, d.h. es bezieht sich nicht auf alle NSG im Bezirk Wandsbek)
In Parks- und Grünanlagen wurden diese aus der jährlichen Rahmenzuweisung Grünunterhaltung und aus den Einnahmen aus Ersatzzahlungen im Rahmen der Landschaftsschutz- und Baumschutzverordnung finanziert.
Für die Aufwendungen in Parks- und Grünanlagen wird keine jährliche Statistik geführt.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
BUKEA:
Nein, da die zu veranschlagenden Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.
BUKEA:
Keine.
BUKEA zu den Fragen 9 und 10:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün – Unterhaltung Stadtgrün und Naturschutz
Bezirksamt Wandsbek:
Für die Planung, Genehmigung, Umsetzung und Dokumentation der NaturCent-Maßnahmen ist eine 0,5 Stelle im Fachamt Management des öffentlichen Raumes vorhanden.
BUKEA:
Eine Verwaltungsstelle in der BUKEA.
Anlage zur Frage 3_Ausgaben aus den Naturcent-Einnahmen von 2018 bis 2020_BUKEA