21-7553

Eingabe zur Überplanung der Straßenbaumaßnahmen in der Straße "Am Neumarkt", Hamburg-Wandsbek Eingabe

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.02.2024
28.09.2023
04.09.2023
Sachverhalt

 

Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Namen der Bürgerinitiative Eichtal Quartier möchten wir hiermit eine Eingabe an den zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Hamburg Wandsbek richten. Die Eingabe betrifft die laufende Straßenbaumaßnahme in der Straße "Am Neumarkt", insbesondere den Abschnitt von der Efftingestraße bis zur Luetkensallee. Als Bürgerinitiative setzen wir uns seit geraumer Zeit gegen den einseitig überzogenen Umbau dieser Straße ein. Eines unser Hauptanliegen besteht darin, die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten und die Bedingungen für unsere schul- und kitabesuchenden Kinder zu verbessern und dabei unseren Baum- und Parkplatzbestand zu sichern. Wir wenden uns nachdrücklich gegen Partikularinteressen und setzen uns für einen angemessenen Ausgleich zugunsten aller Verkehrsteilnehmenden ein.

 

Wir bitten um eine Überplanung der bereits begonnenen Baumnahmen, um folgende Anliegen zu berücksichtigen:

 

1. Umnutzung der "HVV Switch" Parkstände:

Wir ersuchen darum, alle derzeit als "HVV Switch" Parkstände ausgewiesenen Räume zumindest zu halbieren, damit in der Straße Am Neumarkt öffentliche Parkstände mit Ladesäulen auch zur Nutzung für jedermann dienen können. Diese Maßnahme würde die Förderung der Elektromobilität und den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen, was im Einklang mit den aktuellen Klimaschutzzielen steht.

 

 

 

2. Gesicherte Querung zur Bushaltestelle Kedenburgstraße:

Wir bitten darum, eine gesicherte Querung von und zur Bushaltestelle Kedenburgstraße einzurichten. Es ist uns wichtig, dass diese Querung ohne den Abbau weiteren Baumbestands und Parkständen realisiert wird.

Wir möchten betonen, dass die Erhaltung (bzw. Ersatzbepflanzung) des Baumbestands und Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden von großer Bedeutung sind. Eine sichere Querung zur Bushaltestelle (beispielsweise

"Zebrastreifen") würde die Mobilität der Bürger*Innen insbesondere mit Beeinträchtigungen, Senioren und Eltern mit Kindern verbessern und den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Wie die Bezirksverwaltung im Erläuterungsbericht ausführte, handelt es sich bei der Einmündung Am Neumarkt/Kedenburgstraße um eine "Unfallhäufungsstelle", was wir Anwohnenden bestätigen können.

(Siehe: Erläuterungsbericht der Bezirksverwaltung zur Baumaßnahme:

SW-W032 Bezirkliche Radverkehrsmaßnahme "Am Neumarkt": "Die Unfalldaten im Auswertezeitraum 2017 bis 2019 zeigen eine Unfallufungsstelle an der Einmündung Am Neumarkt/Kedenburgstraße. Häufigste Unfallursachen sind die Nichtbeachtung der Vorfahrt und andere Fehler beim Fahrzeugführer. Auf der gesamten Strecke gab es seit 2017 keinen Unfall mit Radfahrerbeteiligung.")

 

3. Erhöhung der Begrünung und Schallreduzierung:

Des Weiteren schlagen wir vor, dass entlang der Straße Am Neumarkt, beginnend ab der Einmündung Kedenburgstraße stadteinwärts (westlich), mehr Bäume als derzeit geplant ersatzbepflanzt werden. Dort befanden sich vor den Fällungen im vergangenen Februar bereits deutlich mehr Bäume. Diese Maßnahme dient im Besonderen der Schallreduzierung der Emissionen des Schokoladenwerks und dessen Zulieferverkehrs. Wir bitten darum, dass die Stadt Hamburg ihr Engagement für eine grüne und lebenswerte Umgebung auch in unserem Quartier fortsetzt und die Begrünung neben der Sicherung der bereits heute unzureichenden Anzahl an öffentlichen Parkplätzen als integrale Bestandteile der Baumaßnahmen betrachtet.

 

4. Auf dem langen Straßenabschnitt fehlen insbesondere für Senioren Erholungsmöglichkeiten. Daher schlagen wir vor, Sitzelemente wie Bänke in die Planung aufzunehmen, sofern hierfür keine weiteren Bäume oder Parkstände abgebaut werden müssen.

 

5. Der vorhandene öffentliche Parkraum ist bereits derzeit unzureichend.

Durch den laufenden Straßenumbau gehen über 90 weitere Parkstände verloren. Bei dieser und weiterer Reduzierung wird die Parkplatzsuche in die engen Wohn-Nebenstraßen verlagert und verdrängt. Das muss aus ökonomischen und ökologischen Gründen vermieden werden. Wir empfehlen die Schaffung von Quartiersparkplätzen. Es ist generell statistisch bekannt, dass durch eine Vermeidung bzw. Erleichterung der Parkplatzsuche über 30% des Verkehrsaufkommens eingespart werden kann.

Dass damit gegebenenfalls der Erwerb von Grundeigentum nötig werden könnte, dürfte der planenden Verwaltung bereits heute hinlänglich bekannt sein, da eine angemessene Schulwegsicherung ab dem Nadelöhr des Kreuzungsbereichs Am Neumarkt/Efftingerstraße künftig ohnehin dringend erforderlich ist und wohl nur mit dem Erwerb von Grundeigentum realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang verweisen wir überdies auf die der Bezirksversammlung vorgeschlagenen alternativen Radwegführung zu den Schulen und den Kitas, die in dem derzeitigen Straßenumbau nach unserer Kenntnis leider keine Berücksichtigung fand.

Weitere Begründungen im Detail:

Die Straße "Am Neumarkt" liegt in einem Mischgebiet, das sowohl von aus dem Umland Pendelnden als auch von Besuchenden einer nahegelegenen Moschee mit dem Auto frequentiert wird und unter realistischen und zeitlichen Bedingungen auch nur mit dem Auto erreicht werden kann. Mit dem PKW erreicht man die Straße Am Neumarkt beispielsweise aus Ahrensburg kommend durchschnittlich innerhalb von 20 Minuten, mit dem ÖPNV benötigt man 40 Minuten, mit dem Fahrrad ist man 50 Minuten unterwegs und zu Fuß ca. 3 Stunden 20 Minuten. Diese Realitäten sind unvoreingenommen zu berücksichtigen. Die Parkplatzsituation ist deshalb bereits jetzt mangelhaft und wird sich durch zwei bevorstehende Neubauprojekte (Wohnquartier mit über 380 Wohneinheiten und einem unzureichenden Parkplatzschlüssel und dem möglichen Tribünen-Liga-Stadion mit hunderten Besuchenden) vollends überfordert.

Dies besagt auch ein von der Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten.

Die derzeitige Planung muss daher dringend überarbeitet werden, um eine rechtlich vorgeschriebene Interessenabwägung zu gewährleisten.

Um die Verkehrssituation auszugleichen, sollte nicht einseitig auf gewünschte "Prognosen" für die unterstellte, künftige Verkehrsmittelwahl geachtet werden, sondern auch die Fakten und Realitäten eines gemischten Verkehrsmittelaufkommens und die unterschiedlichen Bedarfe angemessen berücksichtigt werden.

 

6. Wir schlagen vor, Maßnahmen zu ergreifen, um die morgendliche Staubildung durch den Schwerlastverkehr und die Gefährdung des Radverkehrs zu den Schulen und Kitas im Einmündungsbereich zur Kedenburgstraße zu reduzieren. Der ansässige Fabrikationsbetrieb sollte aufgefordert werden, den Schwerlastverkehr umgehend auf das Werksgelände einzulassen und dort die werksseitige Einlasskontrollen zu betreiben, ohne dass es zu einem Rückstau auf die Straße Am Neumarkt und den Einmündungsbereich zur Kedenburgstraße führt. Die Abbiegespur für das Werk sollte nicht wie häufig üblich als Parkstreifen "missbraucht"

werden, und alternative Zufahrtsmöglichkeiten sowie möglichst ein erhöhter Transport auf die Schiene könnten geprüft werden.

 

Sollte es aus rechtlichen oder planerischen Gründen nicht möglich sein, alle oben genannten Maßnahmen umzusetzen, so möchten wir betonen, dass die Eingabe dennoch für die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen offen und möglich bleiben soll.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Eingabe zu einer spezifischen Überplanung der Baumaßnahmen in der Straße Am Neumarkt keinerlei Auswirkungen auf bereits angezeigte Bürgerbegehren/-entscheide oder mögliche zukünftige Bürgerbegehren/-entscheide der Bürgerinitiative Eichtal Quartier hat. Diese Eingabe stellt eine separate Eingabe auf einzelne, konkretisierte Maßnahmen dar, um die Interessen der Anwohnenden in Bezug auf die aktuelle Baumaßnahme im Speziellen zu vertreten.

 

Wir halten es für unsere Verpflichtung als Bürger*Innen dieses Bezirks Sie darauf hinzuweisen, dass die Bezirksverwaltung Wandsbek - wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte - sämtliche Vorlagefragen für die Bürgerbehren/-entscheide der Bürgerinitiative Eichtal Quartier entweder als unzulässig eingestuft oder mit einschränkenden Zusätzen genehmigt, die aus unserer Sicht die Bürgerbegehren/-entscheide unangemessen beschränken bzw. ihrer rechtlichen Wirkung entziehen. Unsere schriftlichen Einwände (Widersprüche) gegen diese Entscheidungen wurden bisher von der Bezirksverwaltung nicht inhaltlich beantwortet. Der erste Widerspruch datiert auf den 11.06.2023. Die Anrufung der Schlichtungsstelle auf Betreiben der Bürgerinitiative befreit die Bezirksverwaltung nicht von den Beantwortungen unserer eingelegten Widersprüche. Für uns Bürger*Innen sind diese Antworten und Stellungnahmen von herausragender Bedeutung. Wir sind in unserem Quartier auch online gut vernetzt und die Anwohnenden warten auf die Details aus den Stellungnahmen.

 

Obwohl in der Verhandlung vom 05.07.2023 von der bezirklichen Aufsichtsstelle die sofortige Bildung einer Schlichtungskommission beschlossen wurde, hat die zuständige Behörde bis heute (nach fast zwei

Monaten) keinen Termin für die erste Sitzung festgelegt, trotz wiederholter Erinnerungen unsererseits.

 

Die Klärung unserer Einwände aus den Widersprüchen hat auch für die Bezirksversammlung Bedeutung, da die Entscheidung für den aktuellen Straßenumbau Am Neumarkt auf einer alternativen Variante basiert, die im Nachgang laut der Straßenverkehrsbehörde gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Dies wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit der damaligen Entscheidung auf. Auch scheinen die Vorbehalte mehrerer Fraktionen der Bezirksversammlung in der weiteren Planung unbeachtet geblieben zu sein. Unsere Bürgerbegehren/-entscheide werden von der Bezirksverwaltung als unzulässig erklärt, da angeblich die Entscheidungsbefugnisse der Bezirksversammlung durch das sogenannte Bündnis für Radverkehr eingeschränkt würden. Ein Bürgerbegeheren/-entscheid kann i. d. R. nicht erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Bezirksversammlung in der jeweiligen Fragestellung nicht die notwendige Kompetenzen hat. Die Auffassung der Bezirksverwaltung über die Auswirkungen des Bündnisses für Radverkehr auf die Entscheidungsbefugnis der Bezirksversammlung wird jedoch nicht nur von uns, sondern insbesondere auch von anderen Fachstellen nicht geteilt. Unsere eingereichten Bürgerbegehren/-entscheide wurde aus unserer Sicht zu Unrecht für unzulässig erklärt. Wir fühlen uns bei der Wahrnehmung unserer Bürgerrechte und im weiteren Ablauf unzussig beeinträchtigt. Als Bürger*Innen bitten wir Sie als unsere Vertreter um eine gründliche Überprüfung dieser Angelegenheit bzw. Überweisungen an die zuständigen Stellen (Hauptausschuss etc.).

 

Einen Überblick über die Hintergründe zu unseren Bürgerbegeheren/-entscheide bietet ein Link zur Website unserer

rgerinitiative:

 

 

https://eichtalquartier.de/was-uns-bewegt/buergerbegehren-der-weg-zum-erfolg-erfordert-ausdauer/

 

Wir hoffen auf Ihre wohlwollende Prüfung und eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung unserer heute zusätzlich konkret dargelegten Anliegen. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen