21-8340

Drogenkonsum im Umfeld des Bahnhofs Wartenau Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8142)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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21.02.2024
12.02.2024
01.02.2024
Ö 14.22
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das zuständige Polizeikommissariat, die Hochbahn sowie die Straßensozialarbeiter:innen werden bezüglich des in der Eingabe Drs. 21-8106 geschilderten Sachverhalts um eine Stellungnahme gebeten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Der Hochbahn-Wache ist die derzeitige Situation im Innenstadtbereich bekannt und sie ergreift bereits zahlreiche Maßnahmen, damit sich Fahrgäste sicher fühlen und gerne den ÖPNV nutzen. Unter anderem wird am Hauptbahnhof die „Quattro-Streife“ bestehend aus Mitarbeiter:innen der Bundes- und Landespolizei, der DB-Sicherheit und Hochbahn-Wache eingesetzt. Zusätzlich ist mindestens eine Streife für die Bestreifung der umliegenden Haltestellen zuständig.

Die Hochbahn-Wache wird insbesondere im Januar den Fokus verstärkt auf den U-Bahnbereich in der Innenstadt legen und durch Personalverschiebungen 75 zusätzliche Mitarbeiter:innen im U-Bahnbereich einsetzen. Dies gilt auch für die U-Bahnstation Wartenau.  Als weitere Maßnahme werden die Kamerabilder der Haltestelle in der Leitstelle der Hochbahn-Wache engmaschig überwacht und bei Bedarf kurzfristig Personal eingesetzt. Zusätzlich ist die Hochbahn-Wache im engen Austausch mit dem zuständigen Polizeikommissariat 31.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

 

Besondere Auffälligkeiten im Sinne der Schilderungen in der Drs. 21-8106 sind aus Sicht der Polizei im Bereich des Bahnhofs Wartenau nicht festzustellen.

 

Eine übermäßige Frequentierung durch Personen der Drogenszene, eine Häufung polizeilicher Einsätze oder ein erhöhtes Aufkommen von Straftaten hat die Polizei bisher nicht verzeichnet. Auch sind der Polizei Beschwerden im Sinne der Eingabe nicht bekannt.

 

Die von der Polizei im Bereich der Innenstadt und schwerpunktmäßig im Umfeld des Hauptbahnhofs ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität führen zu einem erhöhten Kontrolldruck auf die Drogenszene. Hierdurch kann es zu temporären Verdrängungseffekten in Richtung und entlang der Schnellbahnlinien in die angrenzenden Bereiche / Stadtteile kommen; dieses kann temporär auch Bereiche der U-Bahnlinie U1 betreffen.

 

Diesem Ausweichverhalten der Drogenszene begegnet die Polizei mit einem regelmäßigen Bestreifen und Überprüfen der umliegenden Bahnhöfe durch Einsatzkräfte des täglichen Dienstes zur Verhinderung der Bildung von Brennpunkten der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität. Dabei reagiert die Polizei lageabhängig auf erkannte Brennpunkte mit zielgerichteten Maßnahmen.

 

Aus Sicht der Polizei sind am U-Bahnhof Wartenau aufgrund der vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse sowie der Lageeinschätzung der Polizei besondere polizeiliche Schwerpunktsetzungen derzeit nicht erforderlich.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Nach Einschätzung aus dem Arbeitsbereich der Jugendsozialarbeit (Straßensozialarbeit Wandsbek) handelt es sich bei den beschriebenen Personen nicht um die entsprechende Ziel- und Altersgruppe der Jugendhilfe.

Es besteht die fachliche Einschätzung, dass es sich um erwachsene Drogenkonsumenten handelt, die u.a. aufgrund von restriktiven Maßnahmen rund um den Hamburger Hauptbahnhof vermehrt U-Bahnhöfe außerhalb der Hamburger Innenstadt aufsuchen. Zudem befinden sich rund um den U-Bahnhof Wartenau mehrere Anlaufstellen für Suchterkrankte.

Weitere Arbeitsbezüge oder berichtsfähige Erkenntnisse liegen der Jugendsozialarbeit nicht vor.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n