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Dringender Handlungsbedarf zur Verkehrssicherheit im Waldweg (Höhe REWE Markt) - Forderung nach Tempo 30 und einem Fußgängerüberweg statt einer Ampel Eingabe

Eingabe

Letzte Beratung: 02.11.2026 Hauptausschuss Ö 5.19

Sachverhalt

Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine offizielle Eingabe bezüglich der akut lebensgefährlichen

Verkehrssituation im Waldweg ein - konkret im Kurvenbereich auf Höhe des dortigen

REWE-Einkaufsladens.

Mit Bedauern habe ich die Information erhalten, dass die Polizei eine

straßenverkehrsbehördliche Anordnung für ein großflächiges Tempo-30-Limit in diesem

Abschnitt (Drucksache 22-4207) derzeit als rechtlich nicht zulässig einstuft.

Als Anwohner und betroffene Bürger fordern wir Sie jedoch eindringlich auf, diese

Situation vor Ort nochmals differenziert zu prüfen.

Eine reine Fußgängerampel, wie sie alternativ ins Spiel gebracht wurde, löst das

Problem vor Ort nicht und wird den spezifischen Gefahren dieser Stelle nicht gerecht.

Wir fordern stattdessen die Einrichtung von Tempo 30 in diesem konkreten Teilbereich

sowie die Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) direkt neben dem

Einkaufsladen.

Begründung:

Unübersichtliche Kurventage:

Der REWE-Markt liegt direkt in einem unübersichtlichen Kurvenbereich.

Autofahrer sehen querende Fußgänger - oft ältere Menschen oder Kinder mit

Einkaufstaschen - viel zu spät.

Eine Ampel würde hier zu spät wahrgenommen werden und das Risiko von

Auffahrunfällen oder abrupten Bremsmanövern in der Kurve erhöhen.

Hohe Frequenz an Fußgängern:

Durch den Supermarkt herrscht hier täglich starker Fußgängerverkehr.

Die Menschen müssen die Straße queren, um zum Laden zu gelangen.

Bereits passierte, schwere Unfälle: Die Stelle ist nachweislich lebensgefährlich.

In der jüngsten Vergangenheit kam es hier bereits zu schweren Vorfällen.

Ein direkter Nachbar ist dort bereits zweimal schwer gestürzt; bei einem dieser Unfälle

erlitt er einen schweren Oberschenkelhalsbruch.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 (z. B. nach § 45 StVO) lassen sehr wohl

Ausnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz besonders

gefährdeter Verkehrsteilnehmer (hier: ältere Menschen beim Lebensmitteleinkauf) zu.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Kombination mit einem gut sichtbaren

Zebrastreifen zwingt den Fahrverkehr dauerhaft zur Wachsamkeit und verringert den

Bremsweg in der unübersichtlichen Kurve drastisch.

Wir bitten Sie dringend, den Schutz von Menschenleben über bürokratische Hürden zu

stellen und eine zeitnahe Vor-Ort-Begehung des Mobilitätsausschusses unter

Einbeziehung der Anwohner zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.11.2026
Ö 5.19
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Waldweg
Stadtteile

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