Dringender Handlungsbedarf zur Verkehrssicherheit im Waldweg (Höhe REWE Markt) - Forderung nach Tempo 30 und einem Fußgängerüberweg statt einer Ampel Eingabe
Letzte Beratung: 02.11.2026 Hauptausschuss Ö 5.19
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine offizielle Eingabe bezüglich der akut lebensgefährlichen
Verkehrssituation im Waldweg ein - konkret im Kurvenbereich auf Höhe des dortigen
REWE-Einkaufsladens.
Mit Bedauern habe ich die Information erhalten, dass die Polizei eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung für ein großflächiges Tempo-30-Limit in diesem
Abschnitt (Drucksache 22-4207) derzeit als rechtlich nicht zulässig einstuft.
Als Anwohner und betroffene Bürger fordern wir Sie jedoch eindringlich auf, diese
Situation vor Ort nochmals differenziert zu prüfen.
Eine reine Fußgängerampel, wie sie alternativ ins Spiel gebracht wurde, löst das
Problem vor Ort nicht und wird den spezifischen Gefahren dieser Stelle nicht gerecht.
Wir fordern stattdessen die Einrichtung von Tempo 30 in diesem konkreten Teilbereich
sowie die Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) direkt neben dem
Einkaufsladen.
Begründung:
Unübersichtliche Kurventage:
Der REWE-Markt liegt direkt in einem unübersichtlichen Kurvenbereich.
Autofahrer sehen querende Fußgänger - oft ältere Menschen oder Kinder mit
Einkaufstaschen - viel zu spät.
Eine Ampel würde hier zu spät wahrgenommen werden und das Risiko von
Auffahrunfällen oder abrupten Bremsmanövern in der Kurve erhöhen.
Hohe Frequenz an Fußgängern:
Durch den Supermarkt herrscht hier täglich starker Fußgängerverkehr.
Die Menschen müssen die Straße queren, um zum Laden zu gelangen.
Bereits passierte, schwere Unfälle: Die Stelle ist nachweislich lebensgefährlich.
In der jüngsten Vergangenheit kam es hier bereits zu schweren Vorfällen.
Ein direkter Nachbar ist dort bereits zweimal schwer gestürzt; bei einem dieser Unfälle
erlitt er einen schweren Oberschenkelhalsbruch.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 (z. B. nach § 45 StVO) lassen sehr wohl
Ausnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz besonders
gefährdeter Verkehrsteilnehmer (hier: ältere Menschen beim Lebensmitteleinkauf) zu.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Kombination mit einem gut sichtbaren
Zebrastreifen zwingt den Fahrverkehr dauerhaft zur Wachsamkeit und verringert den
Bremsweg in der unübersichtlichen Kurve drastisch.
Wir bitten Sie dringend, den Schutz von Menschenleben über bürokratische Hürden zu
stellen und eine zeitnahe Vor-Ort-Begehung des Mobilitätsausschusses unter
Einbeziehung der Anwohner zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
keine Anlage/n
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