Situation Fahrradfahrer Waldweg (bez. Drs. 22-3784) Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3943)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.34
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das PK 35 wird um eine Stellungnahme zur Eingabe gebeten.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Das PK 35 hat die Verkehrssituation von Radfahrenden auf den Gehwegen im Waldweg aufgrund von Beschwerden von Anwohnenden und aufgrund von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Radfahrenden überprüft. Die rechtliche Prüfung ergab, dass verschiedene Ausschlusskriterien insbesondere die zu geringe Gehwegbreite zu dem Ergebnis führte, dass eine Freigabe der Gehwege für den Radverkehr unzulässig ist.
Vor diesem Hintergrund hob das PK 35 die Freigabe der Gehwege für den Radverkehr mit einer
straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 02.11.2023 auf, die vom Bezirksamt Wandsbek am 13.11.2023 baulich umgesetzt wurde.
Verkehrsunfallsituation
Eine Analyse der Verkehrsunfälle im Waldweg im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 13.07.2026 ergab, dass sich von den 83 registrierten Unfällen neun unter Beteiligung von Radfahrenden ereignet hatten. Bei einem Unfall stürzte eine Radfahrende Person an einem Hindernis auf dem Gehweg. Zwei Radfahrende stürzten auf der Fahrbahn durch Kontakt mit dem Bordstein bzw. aufgrund von Nässe. Bei drei Unfällen fuhren Radfahrende im Bereich von Fußgängerüberwegen unvermittelt vom Gehweg auf die Fahrbahn ein. Bei drei Unfällen wurden Radfahrende auf dem Gehweg von kreuzenden Fahrzeugführenden übersehen.
Bewertung
Die Analyse zeigt, dass die Gefahr der Beteiligung an Verkehrsunfällen für Radfahrende bei der Benutzung von Gehwegen deutlich höher ist, als bei der Benutzung der Fahrbahn, insbesondere da Radfahrende auf der Fahrbahn von anderen Verkehrsteilnehmenden bereits früher als auf Gehwegen wahrgenommen werden. Das Gebot des Seitenabstandes zu Radfahrenden von 1,5 m beim Überholen nach § 5 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung stellt einen weiteren Schutzaspekt dar.
Aus hiesiger Sicht ist das Radfahren auf der Fahrbahn des Waldwegs trotz der erheblichen Verkehrsstärken verkehrssicher möglich.
Freigabe der Gehwege für den Radverkehr
Eine erneute Freigabe der Gehwege für den Radverkehr (sogenannte Servicelösung) im Waldweg kommt in dem jetzigen baulichen Zustand der Straße nicht in Betracht.
Tempo 30
Weder für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Verlauf des Waldweges noch für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung weiterer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor.
Fazit
Das PK 35 schätzt die Teilnahme von Radfahrenden im Waldweg auf der Fahrbahn sicherer als auf den Gehwegen ein. Weder für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Freigabe der Gehwege für den Radverkehr noch für eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung liegen die Voraussetzungen vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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