"DIPAS" und Rahmenbedingungen für digitale Formate bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - Bericht der BSW
Das Bezirksamt hat entsprechend der Drs. 21-5252.1 Referent:innen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) eingeladen, um das „Digitale Beteiligungssystem“ (DIPAS) und sonstige Möglichkeiten der digitalen Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bebauungsplanverfahren im Planungsausschuss vorzustellen.
Die BSW wird zum Sachverhalt informieren.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n