Dialogmöglichkeit bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit stets gewährleisten Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.05.2022 mit dem interfraktionellen Antrag (Drs. 21-5252) der Fraktionen von SPD, Grüne und CDU befasst und diesen einstimmig beschlossen.
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sieht vor, dass die Öffentlichkeit frühzeitig über Änderungen oder Erstellungen von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Zielen und dem Zweck der Planung informiert wird. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit „Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“. Diesem Grundsatz wurde in der Regel in Hamburg in der Vergangenheit in Form von Öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD) Rechnung getragen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde nun vielfach auf eine Veranstaltung verzichtet und stattdessen auf den Online-Dienst „Bauleitplanung“ zurückgegriffen. Dadurch bekommen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit online eine Stellungnahme abzugeben. Eine Einsicht der bereits abgegebenen Stellungnahmen erfolgt nicht. Durch diese Art der öffentlichen Beteiligung fehlt das wesentliche Elemente des Austausches, das bei Präsenzveranstaltungen maßgeblich ist. In der Öffentlichen Plandiskussion ist gerade der gemeinsame Dialog zwischen Verwaltung, Planern und Bürgerinnen und Bürgern das entscheidende Kriterium, welches das Baugesetzbuch als Ziel hat. Durch die einseitige Abgabe einer Stellungnahme und ohne die Einsicht der bereits eingegangenen Stellungnahmen, kommt es vermehrt zu allgemeinen Doppelnennungen und es kann keine Weiterentwicklung der Argumente und Meinungen zu städtebaulichen Abwägungen erfolgen. Zudem birgt die online Darstellung mit sehr vielen fachlichen Planwerken die Gefahr, dass der Sachverhalt nicht oder nur teilweise verstanden wird.
Das Pandemiegeschehen wird voraussichtlich in den kommenden Wochen nachlassen, so dass Präsenzveranstaltungen in Form von Öffentlichen Plandiskussionen einer Online-Variante nunmehr vorzuziehen sind. Wenn diese erneut nicht möglich sein sollten, sollte die Verwaltung eine Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen, die einen gemeinsamen Dialog erlaubt, wie beispielsweise die Hinzuziehung einer Online-Veranstaltung etwa über die Plattform Zoom (o.ä.). Dadurch könnte die als politische Prämisse zu erreichende dialogische Erörterung zwischen Verwaltung, Planern und Anwohnern stattfinden, bei gleichzeitigem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
keine Anlage/n