21-5252

Dialogmöglichkeit bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit stets gewährleisten Interfraktioneller Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und CDU zu Drs. 21-5068

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.05.2022
Sachverhalt

 

§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sieht vor, dass die Öffentlichkeit frühzeitig über Änderungen oder Erstellungen von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Zielen und dem Zweck der Planung informiert wird. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit „Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“. Diesem Grundsatz wurde in der Regel in Hamburg in der Vergangenheit in Form von Öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD) Rechnung getragen.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde nun vielfach auf eine Veranstaltung verzichtet und stattdessen auf den Online-Dienst „Bauleitplanung“ zurückgegriffen. Dadurch bekommen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit online eine Stellungnahme abzugeben. Eine Einsicht der bereits abgegebenen Stellungnahmen erfolgt nicht. Durch diese Art der öffentlichen Beteiligung fehlt das wesentliche Elemente des Austausches, das bei Präsenzveranstaltungen maßgeblich ist. In der Öffentlichen Plandiskussion ist gerade der gemeinsame Dialog zwischen Verwaltung, Planern und Bürgerinnen und Bürgern das entscheidende Kriterium, welches das Baugesetzbuch als Ziel hat. Durch die einseitige Abgabe einer Stellungnahme und ohne die Einsicht der bereits eingegangenen Stellungnahmen, kommt es vermehrt zu allgemeinen Doppelnennungen und es kann keine Weiterentwicklung der Argumente und Meinungen zu städtebaulichen Abwägungen erfolgen. Zudem birgt die online Darstellung mit sehr vielen fachlichen Planwerken die Gefahr, dass der Sachverhalt nicht oder nur teilweise verstanden wird.


Das Pandemiegeschehen wird voraussichtlich in den kommenden Wochen nachlassen, so dass Präsenzveranstaltungen in Form von Öffentlichen Plandiskussionen einer Online-Variante nunmehr vorzuziehen sind. Wenn diese erneut nicht möglich sein sollten, sollte die Verwaltung eine Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen, die einen gemeinsamen Dialog erlaubt, wie beispielsweise die Hinzuziehung einer Online-Veranstaltung etwa über die Plattform Zoom (o.ä.). Dadurch könnte die als politische Prämisse zu erreichende dialogische Erörterung zwischen Verwaltung, Planern und Anwohnern stattfinden, bei gleichzeitigem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit gebeten, die nächsten Öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD) wieder in Präsenz mit entsprechendem Corona-Schutzkonzept durchzuführen. Dabei ist das aktuelle Infektionsschutzgesetzes und die in Hamburg geltenden Corona-Regelungen zu berücksichtigen.

 

  1. In Abhängigkeit von der Pandemielage möge die Verwaltung bei den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren, die nicht in Präsenz stattfinden können, mindestens das Format „Bauleitplanung online“ (BOP) anbieten. Der Ausschuss behält sich im begründeten Ausnahmefall eine ergänzende Beschlussfassung für eine zusätzliche Informationsveranstaltung vor, wie dies z.B. gemäß Drucksache 21-2988.1 für die Bebauungsplanverfahren in Steilshoop-Nord erfolgt ist.

 

  1. Bei ÖPDs, die nicht in Präsenz durchgeführt werden, wird die Fachbehörde gebeten, nach Möglichkeit eine Online-Dialogmöglichkeit in Form einer Kommentarfunktion zu schaffen oder zur Verfügung zu stellen, um einen unmittelbaren Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit auch online zu gewährleisten. Die Nutzung von „Zoom“ für eine digitale ÖPD ist zu prüfen.

 

  1. Die Fachbehörde wird gebeten, das „Digitale Beteiligungssystem“ (DIPAS) und sonstige Möglichkeiten der digitalen Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bebauungsplanverfahren im Planungsausschuss vorzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit zusätzlich zu Öffentlichen Plandiskussionen in Präsenz ergänzende digitale Beteiligungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen können. Ende 2023 soll im Rahmen einer Evaluation geprüft werden, inwieweit sich diese Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bewährt hat.

 

Anhänge

keine Anlage/n