21-8508

Dialog zur Schulentwicklung im Bezirk Wandsbek wiederbeleben Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.02.2024
Ö 5.6
Sachverhalt

 

In der Landespressekonferenz des Senats am 13.11.2023 haben der Schulsenator und Schulbau Hamburg die Wettbewerbsergebnisse von vier Schulbauvorhaben in Wandsbek für rund 110 Millionen Euro vorgestellt.

Die Bezirksversammlung Wandsbek wartet seitdem auf die Vorstellung der vier Schulbaumaßnahmen in dem zuständigen Fachausschuss.

Nach § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist die Bezirksversammlung zu beteiligen. Der Senat führt in der Bürgerschaftsdrucksache 22-14400 hierzu wie folgt aus:

Gemäß § 28 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung u. a. von Schulen anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anhörung zwar vor der jeweiligen Entscheidung stattfinden muss, so dass die im Rahmen der Anhörung geäerten Aspekte und Stellungnahmen noch in den Entscheidungsprozess einfließen können. Andererseits muss die Entscheidungsfindung aber bereits so weit vorbereitet werden, dass die anzuhörende Bezirksversammlung sich zu konkreten Planungen äern kann. Bei Ansiedelungs- bzw. Standortentscheidungen ist eine Anhörung daher erst mit Abschluss der Phase der Grundlagenermittlung sinnvoll. Unabhängig davon entsendet die für Bildung zuständige Behörde bei Informationsbedarfen der Bezirksversammlungen zu Schulbaumaßnahmen auf der Basis des Auskunfts- und Empfehlungsrechts nach § 27 BezVG Referentinnen und Referenten in die zuständigen Fach- und Hauptausschüsse und steht so bei Bedarf über die regulären bezirklichen Austauschformate hinaus im direkten Austausch mit den Bezirksversammlungen. Dem geht regelhaft eine Referierendenanfrage des Bezirks voraus.“  

Da der Informationsbedarf der Mitglieder der Bezirksversammlung sehr hoch ist, soll mit diesem Antrag von dem angesprochenen Auskunftsrecht gebaut gemacht werden.

Des Weiteren möge der Antrag als Anstoß gesehen werden, den Dialog mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zur Schulentwicklung im Bezirk Wandsbek wiederzubeleben. Der in der genannten Bürgerschaftsdrucksache erwähnte Schulentwicklungsplan hinkt den aktuellen Entwicklungen in den Stadtteilen hinterher und kann höchstens erste Hinweise auf geplante Maßnahmen geben, ersetzt aber nicht stete Kommunikation von konkreten Schulbauvorhaben.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung möge regelhaft der Bezirksversammlung Wandsbek einmal jährlich über die Schulbauvorhaben in den einzelnen Regionen,

Region 1 (Eilbek)

Region 15 (Wandsbek, Marienthal, Jenfeld und Tonndorf)

Region 16 (Farmsen-Berne, Bramfeld und Steilshoop)

Region 17 (Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Sasel, Wellingsbüttel)

Region 18 (Bergstedt, Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf, Wohldorf-Ohlstedt)

Region 19 (Rahlstedt),

berichten.

 

  1. Die Behörde für Schule u. Berufsbildung und die Finanzbehörde werden ersucht, die Wettbewerbsergebnisse der vier Schulbauvorhaben in Wandsbek für rund 110 Millionen Euro im zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek noch vor Ende der aktuellen Legislatur vorzustellen.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, auf die weiteren Planungen für Region 1 (Eilbek mit dem Gymnasium Eilbek, den Grundschulen Richardstr, Hasselbrookstr. und Wielandstraße) und die Region 15 (Stadtteile Wandsbek, Marienthal, Jenfeld und Tonndorf) einzugehen. Dabei sollte auch auf die Stellungnahmen der Bezirksversammlung Wandsbek zum Schulentwicklungsplan 2019 (Beteiligung nach §28 BezVG) eingegangen werden (siehe hierzu Drucksache 21-0145).

 

Der Bezirksversammlung ist von den Ergebnissen zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n