21-4494

Den tatsächlichen Bedarf an Schwimmbadzeiten von Schulen und Sportvereinen im Bezirk Wandsbek ermitteln Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 17.01.2022 Ausschuss für Soziales Ö 6.3

Sachverhalt

 

Der organisierte Schwimm- und Wassersport hat sich im Jahr 2019 im Rahmen des Runden Tisches Schwimmen ausführlich mit den eigenen Bedarfen befasst. Das Gremium wurde vorrangig eingeführt, um die Verteilung der von Bäderland Hamburg (BLH) zur Verfügung gestellten Bahnenstunden zwischen den Verbänden und ihren Mitgliedsvereinen zu regeln.

Der Runde Tisch ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es insgesamt aus Sicht der wassersporttreibenden Verbände eine Unterversorgung an Wasserzeiten gemessen an den aktiven vorhandenen und potenziell zukünftigen Mitgliedern der Verbände gibt. Daher erarbeitete das Gremium eine Bedarfsberechnung für den organisierten Schwimm- und Wassersports. Die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen sowie der Schwimmsport sind dem Senat ein wichtiges Anliegen. Schwimmbäder sind Orte der Freizeitgestaltung, der sozialen Kontakte, des Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssports und vor allem auch Orte, an denen Kinder das sichere Schwimmen lernen können, sei es unter Anleitung der Eltern oder im Rahmen des Schulschwimmens, von Vereinsangeboten oder durch das Angebot privater Schwimmschulen. Schwimmen und Bewegung im Wasser sind bei vielen Beschwerden, Krankheiten und körperlichen Einschränkungen eine medizinisch gut geeignete Form der körperlichen Betätigung. Deshalb wird in Schwimmbädern neben dem Schwimmen und Sportarten wie Wasserball, Wasserspringen, Tauchen, Synchronschwimmen auch Gesundheits- und Rehabilitationssport ausgeübt.

Die für Bildung zuständige Behörde misst der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert bei. Grundsätzlich sollen in Hamburg alle Kinder spätestens zum Ende der Grundschulzeit das sichere Schwimmen erlernt haben. Dafür findet im Rahmen des Schulunterrichts, dass durch Bäderland Hamburg GmbH (BLH) im Auftrag der für die Schulbildung zuständigen Behörde, durchgeführte Schulschwimmen statt.

 

Für die Wandsbeker Schulen stehen, gemäß der Drucksache 22-6377, u.a. folgende Schwimmsportstätten in Wandsbek zur Verfügung:

 

Hallenbad Bramfeld, Fabriciusstraße 233, 22177 Hamburg

Familienbad Rahlstedt, Rahlstedter Bahnhofstr. 52, 22143 Hamburg

Parkbad Volksdorf, Rockenhof, 22359 Hamburg

Hallenbad Wandsbek, Wendemuthstr. 14, 22041 Hamburg

Da die Bedarfe der Wandsbeker Schulen mit den Schwimmsportstätten und den Lehrschwimmbecken in Wandsbek nicht gedeckt werden können, müssen Schwimmsportstätten außerhalb vom Bezirk Wandsbek genutzt werden:

Alsterschwimmhalle, Ifflandstr. 21, 22087 Hamburg

Familienbad Ohlsdorf, Im Grünen Grunde 1, 22335 Hamburg

Bartholomäus Therme, Bartholomäusstr. 95, 22083 Hamburg

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Alsterschwimmhalle aufgrund von Modernisierungsarbeiten zurzeit nicht zur Verfügung steht. Die Arbeiten haben im Herbst 2020 begonnen und werden Ende 2023 abgeschlossen sein.

Auch die Lehrschwimmbecken im Stadtteil Farmsen-Berne stehen aufgrund von Abriss und Neubau bzw. Sanierung und Umbau zeitweise nicht zur Verfügung.

Weiterhin sollen im Bezirk Wandsbek Wohnungen gebaut werden. Dies hat zur Folge, dass es zu Neugründungen von (Grund-) Schulen führt. Die entstehen in der Regel im Zusammenhang mit größeren Wohnbauprojekten oder im Zusammenhang mit neuen Quartieren. Sie sind damit ebenso wie neue Sportangebote (inklusive Schwimmhallen) Teil der notwendigen sozialen Infrastruktur, die gemeinsam von den zuständigen Fachbehörden mit den jeweiligen Bezirksämtern geplant werden. Das Schulschwimmen ist hierbei ein Teilaspekt der Gesamtplanung.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, bei allen Wandsbeker Schulen und grundsätzlich Schwimmkurse anbietenden Sportvereinen in Wandsbek den Soll-Ist-Zustand an Schwimmhallen-Zeiten im Hallenbad Bramfeld, Familienbad Rahlstedt, Parkbad Volksdorf, Hallenbad Wandsbek und ggf. auch weiteren Schwimmhallen außerhalb des Bezirkes abfragen zu lassen.

 

Der zu erhebende Zeitraum soll möglichst zwölf Monate vor dem lockdownbedingten Aussetzen des Schwimmunterrichts und die seit Wiederaufnahme des regulären Schwimmunterrichts /-trainings stattfindenden Zeiten abdecken. Daraus ergeben sich folgende Fragestellungen:

 

a) Wie viele Stunden wären im definierten Zeitraum theoretisch zu geben gewesen?

b) Wie viele dieser Stunden konnten tatsächlich gegeben werden? In welcher Halle?

c) Wie viele Stunden konnten wegen fehlender Hallenzeiten nicht gegeben werden?

d) Wie schätzen die Befragten den künftigen Bedarf an Schwimmbadzeiten für Unterricht bzw. Training für ihre Institution ein

- steigend?

- sinkend?

e) Wie wird das bestehende Angebot an Schwimmhallen-Zeiten bewertet:

- als ausreichend;

- als zu gering (Begründung bitte frei formulieren lassen)?

 

Nur von Sportvereinen zu beantworten:

f) Gibt es Wartelisten für Schwimmunterricht wg. fehlender Hallenzeiten?

Wenn ja, bitte Zahlen von den Wartelisten nennen.

g) Gibt es Wartelisten für Schwimmtraining wg. fehlender Hallenzeiten?

Wenn ja, bitte Zahlen von den Wartelisten nennen.

e) Mussten bzw. müssen Schwimminteressierte abgewiesen werden, weil keine Hallenzeiten

zur Verfügung stehen? Wenn ja, bitte Größenordnung nennen.

 

Dem Ausschuss für Soziales sind die Ergebnisse zeitnah vorzulegen

 

 

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