Bunker im Bezirk Wandsbek für zivile Zwecke nutzbar machen Auskunftsersuchen vom 01.09.2023
Letzte Beratung: 06.12.2023 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.1
Laut Drs. 21-5558.1 gibt es im Bezirk Wandsbek sechs Bunker (Wandsbeker Chaussee 100, Barmwisch, Hasselbrookstraße 59-61/ Ritterstraße 44, Hasselbrookstraße 174, Immenkamp/ Meilskamp und Wielandstraße/ Schellingstraße), die dem Verwaltungsvermögen der FHH zugehörig sind. Laut Wikipedia (Liste von Bunkern in Hamburg) sind mindestens zwei dieser Bunker zurzeit leerstehend (Wandsbeker Chaussee 100 und Hasselbrookstraße 174).
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Finanzbehörde antwortet wie folgt: 05.10.2023
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.10.2023
Vorbemerkung Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek ist lediglich für die Bunkeranlagen Wandsbeker Chaussee 100 und Immenkamp/Meilskamp zuständig.
Der Bunker in der Hasselbrookstraße 174 wird von der Sprinkenhof GmbH (SpriG) verwaltet. Die Bunker Hasselbrookstraße 59-61/Ritterstraße 44, Barmwisch und Wielandstraße/Schellingstraße befinden sich auf Schulgrundstücken.
Bezirksamt Wandsbek:
Immenkamp/Meilskamp: Bei der Bunkeranlage handelt es sich um einen Tiefbunker.
Wandsbeker Chaussee 100: Es handelt sich um einen Röhrenbunker, der noch in der Zivilschutzbindung beim BBK ist.
Bezirksamt Wandsbek:
Immenkamp/Meilskamp: Der Bunker steht leer und wird nicht genutzt.
Wandsbeker Chaussee 100: Siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Immenkamp/Meilskamp: Die Bunkeranlage liegt größtenteils mit Boden angefüllt und zugewachsen in der Grünverbindung und ist nicht erkennbar. Von der Bunkeranlage geht keine Unfallgefahr aus.
Wandsbeker Chaussee: Der Bunker ist in keinem guten Zustand. Eine Röhre ist gebrochen, sodass Wasser eindringt. Entsprechend hoch ist der Schimmelbefall.
Bezirksamt Wandsbek:
Immenkamp/Meilskamp: Keine.
Wandsbeker Chaussee: Siehe Antwort zu Frage 1. Eine Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen, da kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist.
Finanzbehörde zu 1.-4.:
Als Bunker wurden seinerzeit diejenigen Schutzräume bei dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) geführt, die während des „Kalten Krieges“ für den zivilen Luftschutz bereitgehalten wurden. Sonstige Schutzräume, die vor 1945 erstellt und nicht für den Zivilschutz ertüchtigt wurden, wurden nicht beim LIG erhoben bzw. geführt.
Seitens des LIG wurden nach dem Entfall der Zivilschutzbindung im Jahre 2007 nur diejenigen Zivilschutzbunker übernommen, die sich auf eigenständig vermarktbaren Grundstücken befinden. Diese konnten im Bezirk Wandsbek allesamt veräußert werden.
Kleinere Schutzräume, die sich z. B. in öffentlichen Grün- oder Verkehrsanlagen befindlen, sind Teil des dortigen Grundeigentums des Bezirkes oder anderer Fachverwaltungsvermögen.
Die beiden Bunker Hasselbrookstraße 59-61/Ritterstraße 44 und Wielandstraße/Schellingstraße befinden sich auf Schulgrundstücken. Es handelt sich um Erdbunker im Außengelände, die nicht genutzt werden und für die keine Nutzung geplant ist.
Der Bunker Barmwisch befindet sich auf dem Schulstandort Turnierstieg 16-24 in einem Doppel-H-Gebäude. Der Bunker wird nicht genutzt, eine Umnutzung ist derzeit nicht vorgesehen. Zum baulichen Zustand aller drei Bunker auf Schulgrundstücken liegen im Übrigen keine belastbaren Informationen vor.
Die Sprinkenhof GmbH (SpriG) hat nur den Bunker in der Hasselbrookstraße 174 in der Verwaltung für den LIG. Hierbei handelt es sich um einen Rundbunker, einen sogenannten "Zombeck"-Turmbunker. Der Bunker steht leer, nur die Fläche neben dem Bunker ist als Parkplatz vermietet. Der Bunker befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Planungen für eine Nutzung sind SpriG nicht bekannt. Da der Bunker aufgrund der Bauweise und des Denkmalschutzes bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt ist, ist eine Vermietung im derzeitigen Zustand nicht möglich. Einmal jährlich im September kann der Bunker im Rahmen des "Tag des offenen Denkmals" besichtigt werden.
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