21-2723.1

Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" im Bezirk Wandsbek

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 08.04.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.2

Sachverhalt

 

Das Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" existiert seit 2015 und hat sich das Ziel gesetzt, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene zu fördern. Nach eigener Aussage wendet sich das Bundesprogramm vor allem an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden Maßnahmen und Initiativen gefördert, die ein vielfältiges und tolerantes Zusammenleben stärken und zur Prävention von Menschenfeindlichkeit beitragen. Schwerpunkte des Programms sind:

  • Rassismus und rassistische Diskriminierung
  • Aktuelle Formen des Antisemitismus
  • Antiziganismus
  • Aktuelle Formen von Islam-/Muslimfeindlichkeit
  • Homosexuellen- und Transfeindlichkeit
  • Rechtsextremismus, Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im ländlichen, strukturschwachen Raum
  • Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter

 

Die Mittel für das Förderprogramm „Demokratie leben“ wurden gerade um 35 Millionen auf 150 Millionen Euro erhöht und sollen längerfristig sogar auf 200 Millionen Euro aufgestockt werden.

Da dieses Förderprogramm bald in das sechste Jahr des Bestehens geht, sollten inzwischen mess- und vorzeigbare Ergebnisse vorliegen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Sozialbehörde antwortet wie folgt:             04.03.2021

 

  1. In welcher Höhe wurden Träger in den Jahren 2015 2020 aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" im Bezirk Wandsbek gefördert? Bitte nach Fonds, Jahr, Träger, Inhalt und Förderbetrag unterteilen.

 

  1. Welche Einzelmaßnahmen wurden seit 2015 - 2020 der jeweiligen Träger durchgeführt? Bitte nach Fonds, Jahr, Träger, Inhalt und Förderbetrag unterteilen?

 

Sozialbehörde zu den Fragen 1 und 2:

Zu den Förderzeiträumen 2019 und 2020 siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/16132 und 21/13713.

 

 

  1. Welche Veröffentlichungen wurden mit Hilfe von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ herausgegeben?

 

Sozialbehörde:

Es wurden folgende Veröffentlichungen im Rahmen der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Wandsbek“ herausgegeben:

  • „Wandsbek erinnert – Wegweiser zu den Gedenkstätten der Jahre 1933 – 1945 im Bezirk Wandsbek“ (2019)
  • „Widerstand in Wandsbek 1933 – 1945. Beispiele aus den Stadtteilen“ (2020)

 

 

  1. In welcher Höhe wurden Fördermittel des Bundes in den Jahren 2015 - 2020 für Ausgaben der Vernetzung, Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit und Coaching eingeholt?

 

Sozialbehörde:

Für die Bereiche Vernetzung, Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit und Coaching wurden folgende Mittel eingeworben:

 

Jahr

Förderbetrag in Euro

2015

Keine Förderung

2016

10.000,00

2017

10.000,00

2018

10.000,00

2019

10.000,00

2020

12.000,00

 

 

  1. Hat die Fachbehörde für BAGSFI mehr Personal eingestellt, um die Arbeit des "Landes-Demokratiezentrums Hamburg" ausführen zu können?
    Falls ja, bitte nach Anzahl, Beginn der Beschäftigung, Berufsbezeichnung / Ausbildungsstand, wenn zutreffend Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und jährlicher Vergütung auflisten.

 

Sozialbehörde:

Die Aufgaben des Landesdemokratiezentrums werden in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) von verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in zwei Abteilungen mit jeweils nicht bezifferbaren Arbeitsanteilen wahrgenommen. Aus Mitteln des Bundesprogramms werden die Personalkosten für zwei Stellen gefördert:

 

  • Stelle EG 11 TV-L Koordinierung des Netzwerks Prävention und Deradikalisierung:

Das Aufgabenprofil dieser Stelle erfordert einen Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Public Management, Politologie, Soziologie, Rechtswissenschaften, Kriminologie oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung – gefördert seit 2015.

 

  • Stelle EG 13 TV-L Referentin bzw. Referent im Handlungsfeld Rechtsextremismus-Prävention:

Das Aufgabenprofil dieser Stelle erfordert ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, vorzugsweise der Sozial- oder Rechtswissenschaften oder einen wissenschaftlicher Hochschulabschluss mit vergleichbaren Studieninhalten – gefördert seit 2019.

 

 

  1. Welche freien Träger arbeiten mit der Fachbehörde BAGSFI, bei der Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" zusammen und in welcher vertraglichen Beziehung oder nach welchen Regeln findet diese Zusammenarbeit statt?

 

  1. Welche religiös-weltanschaulichen Träger arbeiten mit der Fachbehörde BAGSFI, bei der Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" zusammen und in welcher vertraglichen Beziehung oder nach welchen Regeln findet diese Zusammenarbeit statt?

 

Sozialbehörde zu den Fragen 6 und 7:

Über die Vergabe der Zuwendungen entscheidet die jeweils zuständige Behörde unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der jeweiligen Förderrichtlinien sowie der einschlägigen Regelungen zur Zuwendungsvergabe auf Landes- bzw. Bundesebene. Dies sind in der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO), die Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO sowie die Dienstvorschrift Zuwendungen der zuständigen Behörde. Über die mit der Sozialbehörde im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zusammenarbeitenden zivilgesellschaftlichen Träger hat der Senat in unterschiedlichen Kontexten berichtet siehe u. a. Drs. 21/13713, 21/16132 und 21/18643. r den Förderzeitraum seit 2020 sind folgende Träger von Modellprojekten zu ergänzen:

 

  • Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. (BIG) – Modellprojekt „Kamil 2.0“
  • Islamisches Wissenschafts- und Bildungsinstitut e.V. (IWB) – Modellprojekt „QualiMove – Qualitätsentwicklung in Moscheegemeinden u. islamischen Organisationen“
  • Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) e.V. – Modellprojekt „Prisma - Medienpädagogische Intervention im Feld der neuen Rechten“

 

 

  1. Welche Erkenntnisse konnten fünf Jahre nach Anlaufen des Programms im Bezirk Wandsbek gewonnen werden?

 

Sozialbehörde:

Das Projekt „Lokale Partnerschaft für Demokratie Wandsbek“ konnte aktiv dazu beitragen, Akteure im Bezirk Wandsbek dabei zu unterstützen, sich für eine offene, pluralistische Gesellschaft einzusetzen, in der Vielfalt und Toleranz alltäglich gelebt werden und demokratische Prozesse im Bezirk Wandsbek zu stärken. Seit dem Start der lokalen Partnerschaften in Wandsbek wurde die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung intensiviert und ausgebaut.

 

Zentrales Element ist hierbei der Dialog und Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern in Wandsbek in Form der Stadtteildialoge. Im Rahmen von Abendveranstaltungen haben Verantwortliche aus kommunaler Politik, Verwaltung, lokale Akteure aus der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil die Möglichkeit sich auszutauschen und anhand lokaler Gegebenheiten und Problemlagen Strategien zu entwickeln.

 

Ein weiteres Element zur Stärkung des demokratischen Prozesses in Wandsbek ist das Jugendforum. Jugendliche haben die Möglichkeit unabhängig Ideen zu entwickeln und selbständig mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln umzusetzen.

 

 

  1. Welche/r von den oben genannten Problemschwerpunkte/n hat/haben sich im Bezirk Wandsbek als besonders präsent erwiesen? Woran hat sich dies im Einzelnen bemerkbar gemacht?

 

Sozialbehörde:

Durch die Thema Stärkung der demokratischen Prozesse im Bezirk Wandsbek hat auch das Thema der Beteiligung in der vergangenen Förderperiode besonders an Bedeutung gewonnen. Der Stadtteildialog hat sich als Format der Beteiligung etabliert und hat vielen Wandsbekerinnen und Wandsbekern die Möglichkeit zum Austausch, der Vernetzung und Identifikation gemeinsamer Themen gegeben. Der hohe Bedarf an Beteiligungsformaten auf Stadtteilebene hat sich durch das große Interesse und eine Vielzahl an Teilnehmenden bestätigt.

 

Zudem haben etablierte und neue zivilgesellschaftliche Akteure, wie zum Beispiel Migrantenorganisationen, die Möglichkeit genutzt, sich in den Gremien des Programms einzubringen, sich im Bezirk zu vernetzen und an den Prozessen zu beteiligen.

 

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Anhänge

 

Anlage 1 zur Drs. 21-2723.1_Sozialbehörde  

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