Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" im Bezirk Wandsbek
Letzte Beratung: 08.04.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.2
Das Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" existiert seit 2015 und hat sich das Ziel gesetzt, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene zu fördern. Nach eigener Aussage wendet sich das Bundesprogramm vor allem an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden Maßnahmen und Initiativen gefördert, die ein vielfältiges und tolerantes Zusammenleben stärken und zur Prävention von Menschenfeindlichkeit beitragen. Schwerpunkte des Programms sind:
Die Mittel für das Förderprogramm „Demokratie leben“ wurden gerade um 35 Millionen auf 150 Millionen Euro erhöht und sollen längerfristig sogar auf 200 Millionen Euro aufgestockt werden.
Da dieses Förderprogramm bald in das sechste Jahr des Bestehens geht, sollten inzwischen mess- und vorzeigbare Ergebnisse vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Sozialbehörde antwortet wie folgt: 04.03.2021
Sozialbehörde zu den Fragen 1 und 2:
Zu den Förderzeiträumen 2019 und 2020 siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/16132 und 21/13713.
Sozialbehörde:
Es wurden folgende Veröffentlichungen im Rahmen der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Wandsbek“ herausgegeben:
Sozialbehörde:
Für die Bereiche Vernetzung, Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit und Coaching wurden folgende Mittel eingeworben:
Jahr |
Förderbetrag in Euro |
2015 |
Keine Förderung |
2016 |
10.000,00 |
2017 |
10.000,00 |
2018 |
10.000,00 |
2019 |
10.000,00 |
2020 |
12.000,00 |
Sozialbehörde:
Die Aufgaben des Landesdemokratiezentrums werden in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) von verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in zwei Abteilungen mit jeweils nicht bezifferbaren Arbeitsanteilen wahrgenommen. Aus Mitteln des Bundesprogramms werden die Personalkosten für zwei Stellen gefördert:
Das Aufgabenprofil dieser Stelle erfordert einen Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Public Management, Politologie, Soziologie, Rechtswissenschaften, Kriminologie oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung – gefördert seit 2015.
Das Aufgabenprofil dieser Stelle erfordert ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, vorzugsweise der Sozial- oder Rechtswissenschaften oder einen wissenschaftlicher Hochschulabschluss mit vergleichbaren Studieninhalten – gefördert seit 2019.
Sozialbehörde zu den Fragen 6 und 7:
Über die Vergabe der Zuwendungen entscheidet die jeweils zuständige Behörde unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der jeweiligen Förderrichtlinien sowie der einschlägigen Regelungen zur Zuwendungsvergabe auf Landes- bzw. Bundesebene. Dies sind in der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO), die Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO sowie die Dienstvorschrift Zuwendungen der zuständigen Behörde. Über die mit der Sozialbehörde im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zusammenarbeitenden zivilgesellschaftlichen Träger hat der Senat in unterschiedlichen Kontexten berichtet – siehe u. a. Drs. 21/13713, 21/16132 und 21/18643. Für den Förderzeitraum seit 2020 sind folgende Träger von Modellprojekten zu ergänzen:
Sozialbehörde:
Das Projekt „Lokale Partnerschaft für Demokratie Wandsbek“ konnte aktiv dazu beitragen, Akteure im Bezirk Wandsbek dabei zu unterstützen, sich für eine offene, pluralistische Gesellschaft einzusetzen, in der Vielfalt und Toleranz alltäglich gelebt werden und demokratische Prozesse im Bezirk Wandsbek zu stärken. Seit dem Start der lokalen Partnerschaften in Wandsbek wurde die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung intensiviert und ausgebaut.
Zentrales Element ist hierbei der Dialog und Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern in Wandsbek in Form der Stadtteildialoge. Im Rahmen von Abendveranstaltungen haben Verantwortliche aus kommunaler Politik, Verwaltung, lokale Akteure aus der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil die Möglichkeit sich auszutauschen und anhand lokaler Gegebenheiten und Problemlagen Strategien zu entwickeln.
Ein weiteres Element zur Stärkung des demokratischen Prozesses in Wandsbek ist das Jugendforum. Jugendliche haben die Möglichkeit unabhängig Ideen zu entwickeln und selbständig mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln umzusetzen.
Sozialbehörde:
Durch die Thema Stärkung der demokratischen Prozesse im Bezirk Wandsbek hat auch das Thema der Beteiligung in der vergangenen Förderperiode besonders an Bedeutung gewonnen. Der Stadtteildialog hat sich als Format der Beteiligung etabliert und hat vielen Wandsbekerinnen und Wandsbekern die Möglichkeit zum Austausch, der Vernetzung und Identifikation gemeinsamer Themen gegeben. Der hohe Bedarf an Beteiligungsformaten auf Stadtteilebene hat sich durch das große Interesse und eine Vielzahl an Teilnehmenden bestätigt.
Zudem haben etablierte und neue zivilgesellschaftliche Akteure, wie zum Beispiel Migrantenorganisationen, die Möglichkeit genutzt, sich in den Gremien des Programms einzubringen, sich im Bezirk zu vernetzen und an den Prozessen zu beteiligen.
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