21-1910.1

Bezirkliches Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2021 - Zustimmung zur Behördenabstimmung Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Planungsausschuss behandelte die Beschlussvorlage Drs. 21-1910 in seiner Sitzung am 08.09.2020 und fasste mehrheitlich den untenstehenden Beschluss, bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Die Grünen, FDP und AfD und Gegenstimmen der CDU-Fraktion.
  • Die Verwaltung nimmt folgende Ergänzung seitens des Planungsausschusses unter Punkt 4 des Wohnungsbauprogrammes auf:

Der demographische Wandel stellt die Gesellschaft bei der Anpassung und Gestaltung altersgerechten Wohnens vor neue Aufgaben. Menschen wollen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben und sind auf bedarfsgerechte Wohnungen angewiesen, die frei von Barrieren und bezahlbar sind. Der Anteil älterer Menschen ist jetzt schon in Wandsbek höher als in ande-ren Hamburger Bezirken. Der Bedarf an Mehrgenera-tionswohnungen und Service-Wohnungsanlagen und barrierearmen Wohnungen mit einer guten Nahversorgung ist hier deshalb besonders groß.

 

 

Gemäß Vertrag für Hamburg (VfH) legt jeder Bezirk zur Konkretisierung seiner Wohnungsbauziele ein jährlich fortzuschreibendes Wohnungsbauprogramm vor, das mit den Behörden abzustimmen ist und von der Bezirksversammlung beschlossen wird. Mit dem VfH liegt die Zielzahl für den Bezirk Wandsbek derzeit bei 1.800 zu genehmigenden Wohnungen jährlich.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms hat die Verwaltung die Potentialflächenanalyse des Wohnungsbauprogramms 2020 aktualisiert.

 

Neu aufgenommen wurden insgesamt 6 Flächenpotenziale; andere wurden herausgenommen, da diese zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt werden, inzwischen weniger als 20 WE als Potenzial aufweisen oder bereits realisiert sind.

 

Die Steckbriefe treffen hinsichtlich der Angaben z.B. zu Wohneinheiten und möglichen Realisierungshorizonten wie bisher Annahmen, für die sich im Zuge weiterer Schritte noch Veränderungen ergeben können. Aufgenommen wurden der hamburgweiten Systematik folgend nur Flächenpotentiale mit einer Größenordnung von über 20 Wohneinheiten. In die Übersichtstabelle und die Steckbriefe wurden zudem auch aktuelle Anmerkungen zum Verfahrensstand aufgenommen.

Im Textteil des Wohnungsbauprogramms werden in der Fortschreibung für das Jahr 2021 aktuelle Wohnungsbauziele erläutert und einzelne Aussagen überarbeitet bzw. ergänzt (s. Anlage).

 

Nach Abstimmung mit den Behörden soll voraussichtlich Ende 2020 erneut der Ausschuss mit den Ergebnissen und nachfolgend die Bezirksversammlung mit der Beschlussfassung über das Wohnungsbauprogramm 2021 befasst werden. Wie in den Vorjahren, soll in der Schlussfassung der Übersichtstabelle die Spalte für das laufende Jahr (2020) aufgelöst und ggf. entsprechend den dann erreichten Sachständen auf die Folgejahre verteilt werden. Es ist vorgesehen, das Wohnungsbauprogramm 2021 im Internet zu veröffentlichen.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden zu.