21-1910

Bezirkliches Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2021 - Zustimmung zur Behördenabstimmung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Gemäß Vertrag für Hamburg (VfH) legt jeder Bezirk zur Konkretisierung seiner Wohnungsbauziele ein jährlich fortzuschreibendes Wohnungsbauprogramm vor, das mit den Behörden abzustimmen ist und von der Bezirksversammlung beschlossen wird. Mit dem VfH liegt die Zielzahl für den Bezirk Wandsbek derzeit bei 1.800 zu genehmigenden Wohnungen jährlich.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms hat die Verwaltung die Potentialflächenanalyse des Wohnungsbauprogramms 2020 aktualisiert.

 

Neu aufgenommen wurden insgesamt 6 Flächenpotenziale; andere wurden herausgenommen, da diese zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt werden, inzwischen weniger als 20 WE als Potenzial aufweisen oder bereits realisiert sind.

 

Die Steckbriefe treffen hinsichtlich der Angaben z.B. zu Wohneinheiten und möglichen Realisierungshorizonten wie bisher Annahmen, für die sich im Zuge weiterer Schritte noch Veränderungen ergeben können. Aufgenommen wurden der hamburgweiten Systematik folgend nur Flächenpotentiale mit einer Größenordnung von über 20 Wohneinheiten. In die Übersichtstabelle und die Steckbriefe wurden zudem auch aktuelle Anmerkungen zum Verfahrensstand aufgenommen.

Im Textteil des Wohnungsbauprogramms werden in der Fortschreibung für das Jahr 2021 aktuelle Wohnungsbauziele erläutert und einzelne Aussagen überarbeitet bzw. ergänzt (s. Anlage).

 

Nach Abstimmung mit den Behörden soll voraussichtlich Ende 2020 erneut der Ausschuss mit den Ergebnissen und nachfolgend die Bezirksversammlung mit der Beschlussfassung über das Wohnungsbauprogramm 2021 befasst werden. Wie in den Vorjahren, soll in der Schlussfassung der Übersichtstabelle die Spalte für das laufende Jahr (2020) aufgelöst und ggf. entsprechend den dann erreichten Sachständen auf die Folgejahre verteilt werden. Es ist vorgesehen, das Wohnungsbauprogramm 2021 im Internet zu veröffentlichen.

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden zuzustimmen.

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