21-6316

Bezirkliches Anreizsystem für Gewerbe und Handwerk schaffen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 19.01.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 5.1

Sachverhalt

 

Viele Gemeinden in Deutschland werben um die Ansiedlung von Unternehmen, da die Gewerbesteuer, neben der Grundsteuer, eine wichtige Einnahmequelle ist. Die Stadt Hamburg vereinnahmt die Gewerbesteuer zentral als Einheitsgemeinde, die Bezirke haben keinen Vor- oder Nachteil von der Höhe der jeweiligen Einnahmen durch die bei ihnen ansässigen Betriebsstätten.

 

Zudem steuert die Stadt insbesondere durch den „Vertrag für Hamburg“ und den „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ die Stadtentwicklungspolitik und damit die Ansiedlungspolitik in den Bezirken. Danach hat der Bezirk Wandsbek die jährliche Zielzahl von 1.800 genehmigten Wohneinheiten erhalten, die erreicht werden soll. Zudem wird der Wohnungsneubau zum Beispiel durch ein finanzielles Anreizsystem befördert. So erhält der Bezirk je genehmigter Wohneinheit € 350,-. Die Bezirke haben also durch die Genehmigung von Wohneinheiten einen direkten finanziellen Vorteil. Der Förderfons Bezirke verteilt zudem Mittel nach den Gebühren der Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. €). Die Höhe der Zuschüsse ist damit gedeckelt und wird unter allen Bezirken verteilt. Das Gewerbe und das Handwerk merken jedoch an, dass für ihre Standortsicherheit, insbesondere in Mischgebieten und Urbanisierungszonen (Leitkonzept Hamburger Maß), keine bezirklichen Anreizsysteme oder Verträge zwischen Senat und Bezirken bestehen. Die Sorge vor bezirklichen Entscheidungen, die negative Auswirkungen auf Wandsbeker Gewerbestandorte haben, wächst stets an. Neben dem stetigen Druck der Umwidmung von Flächen in Richtung Wohnungsbau rücken zudem auch immer wieder Umbaumaßnahmen von Straßen und deren sinkenden Leistungsfähigkeit in den Fokus und damit die Frage nach der Erreichbarkeit der Betriebshöfe und Firmengelände.

 

Gleichzeitig sinkt die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Betrieben, die durch den begrenzten Raum häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten liegen, wenn zu negativen Aspekten für Anwohner, wie beispielweise Lärm, kein positiver Ausgleich hinzukommt. Würden gesteigerte Gewerbeeinnahmen aber vor Ort in die öffentliche Infrastruktur überführt werden, wäre der positive Effekt durch die Ansiedlung von Gewerbe für alle besser sichtbar.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter möge mit der zuständigen Fachbehörde und den Kammern über ein Anreizsystem ins Gespräch kommen, welches den Bezirken Vorteile bei einer wirtschaftsfreundlichen Bezirkspolitik einbringen und damit eine höhere bezirkliche Standortsicherheit von Gewerbe und Handwerk erreicht werden kann. Zudem möge das Gewerbeflächenkonzept von 2018 fortgeschrieben werden.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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