Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek nach § 28 BezVG bei Standortentscheidungen zur öffentlichen Unterbringung Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Letzte Beratung: 23.09.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.35
Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 6.9.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Bezirksversammlung Wandsbek gemäß § 28 BezVG, (2) Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen, 9. Öffentliche Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen, über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderungen in der öffentlichen Unterbringung, wie u.a. Sieker Landstraße und Kielkoppelstraße, zu beteiligen.
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