Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek nach § 28 BezVG bei Standortentscheidungen zur öffentlichen Unterbringung Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 6.9.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Bezirksversammlung Wandsbek gemäß § 28 BezVG, (2) Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen, 9. Öffentliche Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen, über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderungen in der öffentlichen Unterbringung, wie u.a. Sieker Landstraße und Kielkoppelstraße, zu beteiligen.
keine Anlage/n