Bereitstellung von Fördermitteln (Baufachliche Prüfung) - Sport Club Condor von 1956 e. V.
Letzte Beratung: 07.12.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 12.1
1. Antragsteller: |
Sport Club Condor von 1956 e. V. |
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2. Vorhaben: |
Bau einer Flutlichtanlage (Sportpark Oldenfelde, Berner Heerweg 190, 22159 Hamburg) |
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3. Antrag vom: |
08.11.2021 |
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4. Geschätzte Gesamtkosten: |
73.189,16 € |
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5. Veranschlagter Eigenanteil: |
13.902,32 € |
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5.1 davon Eigenmittel |
0 € |
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5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
13.902,32 € (beim Hamburger Fußballverband beantragt) |
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6. Veranschlagter Zuwendung |
59.286,84 € (investiv, bereits über QF IV genehmigt)) 3.000,- € (konsumtiv) |
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Anmerkung:
Der Verein betreibt die Sportanlage „Sportpark Oldenfelde“ im Stadtteil Farmsen. Dort soll im Frühjahr 2022 durch das Bezirksamt Mitte, Bezirklicher Sportstättenbau, der vorhandene und seit 2016 nicht mehr bespielbare Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Im Zuge dieser Modernisierung soll, um den Kunstrasenplatz zukünftig ganzjährig nutzen zu können, eine bisher nicht vorhandene Flutlichtanlage errichtet werden.
Die Förderfähigkeit wurde bereits von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und dem Bezirksamt Wandsbek festgestellt. Dafür werden Mittel aus dem investiven Quartiersfonds i.H.v. maximal 80.000,- € bereitgestellt.
Für den Bau der Flutlichtanlage werden Bruttobaukosten i.H.v. 73.189,16 € veranschlagt. Der Verein bringt keine Eigenmittel ein, da dieser noch einen Kredit abbezahlt (siehe Begründung). Ein Drittmittelantrag beim Hamburger Fußballverband wurde gestellt.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
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X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung über die Bereitstellung konsumtiver Sondermittel i. H. v. 3.000,- € für die baufachliche Prüfung des Baus der Flutlichtanlage auf der Sportanlage „Sportpark Oldenfelde“ gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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