Vergabe von Fördermitteln (Bauvorhaben) - SC Poppenbüttel von 1930 e. V.
1. Antragsteller: |
SC Poppenbüttel von 1930 e. V. |
2. Vorhaben: |
Errichtung von zwei Flutlichtanlagen auf den Kunstrasenplätzen in der Blütenkoppel |
3. Antrag vom: |
21.08.2019 |
4. Geplante Gesamtkosten: |
66.995,87 € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
17.863,31 € |
5.1 davon Eigenmittel |
3.349,79 € (5 %) |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
14.513,52 € |
6. Veranschlagter Zuwendung |
49.132,56 € (investiv) zzgl. 2.785,95 € (Baufachliche Prüfung – konsumtiv) |
Anmerkung:
Die Bezirksversammlung Wandsbek reserviert gem. BV-Beschluss der Drs. 20-7332 i. V. m. 20-7579 Mittel i. H. v. 150.000,- € für die Sanierung von Flutlichtanlagen. Die Fördermittel sollen vorrangig für die Sportanlagen Blütenkoppel (SC Poppenbüttel), Puckaffer Weg (Duvenstedter SV) und Walddörfer Straße 330 (TSV Wandsetal) zur Verfügung gestellt werden.
Die baufachliche Prüfung gibt an, dass die anhand des Zuwendungsantrags beschriebenen Maßnahmen für den zu erreichenden Zweck sinnvoll und wirtschaftlich gewählt sind. Die veranschlagten Gesamtbaukosten werden von der baufachlichen Prüfung als angemessen erachtet.
Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf einen Betrag i. H. v. 49.132,56 € (investiv). Derzeit stehen noch ausreichend reservierte investive Mittel aus dem Förderfonds zur Verfügung. Darüber hinaus werden Mittel i. H. v. 2.785,95 € für die baufachliche Prüfung (Stufe 1 bis 3) benötigt. Die Bereitstellung kann aus bezirklichen Sondermitteln erfolgen.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
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Konsumtive Mittel Investive Mittel
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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