21-8341

Benennung von Beisitzenden für den Bezirkswahlausschuss

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.02.2024
Ö 9.1
Sachverhalt

 

Gemäß § 15 Absatz 4 Bezirksversammlungswahlgesetz ist in jedem Bezirk ein Bezirkswahlausschuss zu bilden, in der die Bezirkswahlleitung den Vorsitz führt. Die Bezirksversammlungen wählen acht Beisitzende und ihre Stellvertretungen aus dem Kreis der Wahlberechtigten.

 

Bei der Auswahl der acht Beisitzenden und deren Stellvertretung sollen die Parteien möglichst nach dem Bezirksergebnis der letzten Bezirksversammlungswahl berücksichtigt werden. Nach dem üblichen Berechnungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung [Sainte Laguë/Schepers]) wäre der Ausschuss wie folgt zu besetzen:

 

SPD    2 Sitze (und 2 Stellvertr.)

CDU   2 Sitze (und 2 Stellvertr.)

ndnis 90/GRÜNE 2 Sitze (und 2 Stellvertr.)

DIE LINKE   1 Sitz (und 1 Stellvertr.)

AFD   1 Sitz (und 1 Stellvertr.)

 

Da der erste Bezirkswahlausschuss zur Zulassung der Wahlvorschläge zur Bezirksversammlungswahl am 09. April 2024 tagt, sind die Beisitzenden in der Bezirksversammlung am 01. Februar 2024 zu wählen.

 

Die Parteien wurden entsprechend dieser Verteilung bis zum 19.01.2024 um die Benennung von Beisitzenden gebeten. Aus den Rückmeldungen ergibt sich die anliegende Vorschlagsliste.

 

 

Hinweise zur Wahlberechtigung:

 

Wahlberechtigt zur Bezirksversammlungswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

-          das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-          seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

-          Einwohnerin oder Einwohner des Bezirks sind und

-          nicht nach § 7 Bezirksversammlungswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der anliegenden Vorschlagsliste zuzustimmen bzw. zu ergänzen oder andere Beisitzende für den Bezirkswahlausschuss zu benennen.

 

 

 

 

 

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