20-3954

Beleuchtungssituation in der Sorenkoppel und in der Hermann-Balk-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3703.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit mit Blick auf eine bessere Beleuchtung ein angemessener Rückschnitt der Baumkronen in der Sorenkoppel und der Hermann-Balk-Straße (zwischen Bartiner Weg und der Stichstraße zu Hermann-Balk-Straße 109a, 111-115) vorgenommen werden kann.
  2. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen zu prüfen, ob und wann die Beleuchtungsanlagen in der Sorenkoppel und der Hermann-Balk-Straße (zwischen Bartiner Weg und der Stichstraße zu Hermann-Balk-Straße 109a, 111-115) erneuert werden müssen und inwieweit im Falle der Erneuerung der Anlage eine Anpassung und Verdichtung der Standorte der Lichtmaste und der Einsatz energiesparender und insektenfreundlicher LED-Leuchtmittel erfolgen kann.

 

 

Zu Nr. 1  nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt hat die Beleuchtungssituation in der Sorenkoppel und in  der Hermann-Balk-Straße vor Ort überprüft. In beiden Straßen ist die Ausleuchtung der Verkehrswege durch einen Baumschnitt nicht zu verbessern.

 

 

Zu Nr. 2 nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

In der öffentlichen Beleuchtung werden entsprechend der angewandten Maßgaben die Kategorien Haupt- und Nebenstraßen unterschieden. Dabei wird der Mastabstand in Nebenstraßen im Vergleich zu Hauptstraßen deutlich größer gewählt. Sowohl die Sorenkoppel als auch die Hermann-Balk-Straße werden als Nebenstraßen angesehen.

 

 

Sorenkoppel

Die Beleuchtungsanlage hat auf Grund ihres Alters das Ende der technischen Einsatzzeit erreicht und muss einer Grundinstandsetzung (GI) unterzogen werden. Nach aktuellem Sachstand wird diese voraussichtlich bis Ende 2017 durchgeführt sein.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Anlage in der derzeitigen Form den angewandten Maßgaben entspricht, ist eine Verdichtung der Standorte der Lichtmaste nicht vorgesehen.

 

Wegen den vorhandenen Mastabständen und den engeren Abstrahlcharakteristiken von LED-Leuchten (im Vergleich zu konventionellen Leuchten) wird der LSBG im Rahmen der GI keine LED-Leuchten verwenden. Zur Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von LED-Leuchten siehe Stellungnahme des LSBG zur Drs. 20-3406.1 der Bezirksversammlung Wandsbek.

 

Hermann-Balk-Straße

Die Beleuchtungsanlage hat noch nicht das Ende ihrer technischen Einsatzzeit erreicht. Daher ist hier auch in den kommenden Jahren keine GI notwendig bzw. zu veranlassen.

 

Da die Beleuchtungsanlage den angewandten Maßgaben entspricht, ist keine Verdichtung von Masten vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n