20-3406.1

LED-Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten einsetzen Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als Antrag der Liberalen Fraktionsgemeinschaft (Drs. 20-3406) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 15.11.2016

-          Einstimmig in geänderter Form beschlossen

 

Sachverhalt: Die Vorteile von LED-Leuchten gegenüber Leuchtstofflampen überwiegen. Die LED-Lampen haben inzwischen die herkömmliche Glühbirne in vielen Bereichen ersetzt. Der öffentliche Hamburger Raum wird immer noch von Leuchtstofflampen dominiert.

 

Die LED-Beleuchtung der neueren Generation spart bis zu 80% Strom ein und reduziert dadurch CO2. Dies führt zu einer Kostensenkung. LED-Leuchten sind fast wartungsfrei und von langer Nutzungsdauer.

 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erweist sich laut Senat als nicht unbedingt wirtschaftlich. Da bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung auch der Umweltfaktor einen wesentlichen Anteil ausmachen sollte, ist es auf jeden Fall wirtschaftlich und aus ökologischen Gründen sinnvoll und wichtig, die LED-Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten einzusetzen. Das sollte für neu geplante Wohn- und Gewerbegebiete zur Auflage werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten wie z. B. Spechtort und Poppenbütteler Berg mit LED Technik vorgenommen wird und dem UGV zeitnah über mögliche Einsatzorte und Termine zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n