21-0333

Beleuchtung an der Seebeck zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße schaffen - offene Fragen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-6542 beantragt die CDU-Fraktion die Aufstellung von Beleuchtungsanlagen an der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße.

Der Weg liegt direkt an der Heinrich-Hellwig-Schule und einem Kleingartengelände. Besonders in der dunklen Jahreszeit fehlen in diesem Bereich, der auch von Kindern als Schulweg genutzt wird, Lichtquellen. Der Weg am Appellhofweiher ist gut beleuchtet sowie auch die Fortsetzung in Richtung Dieselstraße. Um dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, bitten die Anwohner, dass auch im Bereich zwischen Richeystraße und Heinrich-Hellwig-Schule Lampen aufgestellt werden, um die Sicherheitslücke zu schließen.

 

Die zuständige Behörde hat die Herstellung von Beleuchtungsträgern mit folgender Begründung abgelehnt:

„Bei dem Weg entlang der Seebek zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße handelt es sich um einen Gewässerunterhaltungsweg. Gewässerunterhaltungswege sind keine öffentlich gewidmeten Flächen. Dies hat zur Folge, dass dort keine öffentliche Beleuchtung aufgestellt und betrieben wird.

Darüber hinaus stehen einer Beleuchtung von Gewässerunterhaltungswegen artenschutzrechtliche Belange entgegen. Die Gewässerkorridore werden in besonderem Maße von Insekten als Lebensraum genutzt. Diese werden durch das Licht irritiert bzw. vom Licht angezogen und verenden an den Lampen.“

 

Die ablehnende Begründung der zuständigen Behörde sind für die Anwohner nicht nachzollviehbar, da mittels intelligenter Beleuchtung (Light on Demand) einer Lichtverschmutzung entgegengewirkt werden könnte. Es wird davon ausgegangen, dass lediglich monetäre Aspekte zu dieser Ablehnung geführt haben.

 

 

Erklärung von Light on Demand

Die Straßenbeleuchtungen werden mit Bewegungsmeldern gekoppelt. Wird ein Passant vom Bewegungssensor erfasst, schaltet die Lampe an. Der Weg ist bereits beleuchtet, bevor der Passant den nächsten Sensor erreicht, hinter ihm dimmen sich die Lampen langsam wieder aus. Die Anzahl sogenannter „Angsträume“ für Fußgänger, Radfahrer und Läufer wird mit dem so entstehenden „Lichtteppich“ reduziert. CO2-Emissionen können durch Light-on-Demand-Lösungen reduziert, sowie Pflanzen und nachtaktive Tiere geschützt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, als Geh-, Schul- und Radweg genutzt wird und insbesondere Schulkinder diesen bei Dunkelheit nutzen müssen?

 

2.)    Sollten aus der Sicht der zuständigen Behörde Schulwege beleuchtet sein? Wenn nein, warum nicht?

 

3.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass dieser Weg insbesondere für Kinder aus Richtung Richeystraße nahezu alternativlos ist? Wenn nein, welcher Schulweg wird von der zuständigen Behörde für Kinder aus der Richtung Richeystraße angedacht?

 

4.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, als Weg zur U-Bahnstation Habichtstraße genutzt wird?

 

5.)    Der Weg am Appellhofweiher, sowie auch die Fortsetzung in Richtung Dieselstraße, sind gut beleuchtet. Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Wegeabschnitt als Teil einer gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Wegeverbindung zwischen Barmbek und dem Hauptfriedhof Ohlsdorf, in Bezug auf die öffentliche Beleuchtung, eine Lücke darstellt? Wenn ja, wann wird die Lücke geschlossen? Wenn nein, warum nicht?

 

6.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass die Behörde für Umwelt und Energie in einer Fachkarte hervorhebt, dass der Wegeabschnitt sich als Teil des Hauptwegenetzes des Freiraumverbunds „insbesondere für Fußgänger und Radfahrer“ (siehe Grün Vernetzen - Fachkarte für das Landschaftsprogramm der FHH-BUE, April 2018) eignet? Sollten derlei Wege aus der Sicht der zuständigen Behörde beleuchtet sein? Wenn nein, warum nicht?

 

7.)    Bei dem Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, handelt es sich laut BUE um einen Gewässerunterhaltungsweg. Gewässerunterhaltungswege seien keine öffentlich gewidmeten Flächen. Der Weg zwischen Richeystraße bis Appelhoffweiher weist eine Beleuchtung auf.

Wieso konnte im Gegensatz zum Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, eine Beleuchtung ertüchtigt werden? Handelt es sich hierbei um eine öffentlich gewidmete Fläche?

 

8.)    Wie kann der Weg als öffentlich gewidmete Fläche umgewandelt werden?

 

9.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass mittels Bewegungssensoren nur bei Bedarf eine Beleuchtung erfolgen kann?

  1. Wenn ja, wo wurden derlei Ansätze bereits in Hamburg umgesetzt?
  2. Wenn nein, wieso nicht?

 

10.)                       Welche Einwände/Bedenken bestehen aus der Sicht der zuständigen Behörde, intelligentes Licht am Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, einzurichten?

 

11.) Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit am Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, eine intelligente Beleuchtung ertüchtigt werden kann?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n