21-0333.1

Beleuchtung an der Seebek zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße schaffen - offene Fragen

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-6542 beantragt die CDU-Fraktion die Aufstellung von Beleuchtungsanlagen an der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße.

Der Weg liegt direkt an der Heinrich-Hellwig-Schule und einem Kleingartengelände. Besonders in der dunklen Jahreszeit fehlen in diesem Bereich, der auch von Kindern als Schulweg genutzt wird, Lichtquellen. Der Weg am Appellhofweiher ist gut beleuchtet sowie auch die Fortsetzung in Richtung Dieselstraße. Um dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, bitten die Anwohner, dass auch im Bereich zwischen Richeystraße und Heinrich-Hellwig-Schule Lampen aufgestellt werden, um die Sicherheitslücke zu schließen.

 

Die zuständige Behörde hat die Herstellung von Beleuchtungsträgern mit folgender Begründung abgelehnt:

„Bei dem Weg entlang der Seebek zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße handelt es sich um einen Gewässerunterhaltungsweg. Gewässerunterhaltungswege sind keine öffentlich gewidmeten Flächen. Dies hat zur Folge, dass dort keine öffentliche Beleuchtung aufgestellt und betrieben wird.

Darüber hinaus stehen einer Beleuchtung von Gewässerunterhaltungswegen artenschutzrechtliche Belange entgegen. Die Gewässerkorridore werden in besonderem Maße von Insekten als Lebensraum genutzt. Diese werden durch das Licht irritiert bzw. vom Licht angezogen und verenden an den Lampen.“

 

Die ablehnende Begründung der zuständigen Behörde sind für die Anwohner nicht nachzollviehbar, da mittels intelligenter Beleuchtung (Light on Demand) einer Lichtverschmutzung entgegengewirkt werden könnte. Es wird davon ausgegangen, dass lediglich monetäre Aspekte zu dieser Ablehnung geführt haben.

 

 

Erklärung von Light on Demand

Die Straßenbeleuchtungen werden mit Bewegungsmeldern gekoppelt. Wird ein Passant vom Bewegungssensor erfasst, schaltet die Lampe an. Der Weg ist bereits beleuchtet, bevor der Passant den nächsten Sensor erreicht, hinter ihm dimmen sich die Lampen langsam wieder aus. Die Anzahl sogenannter „Angsträume“ für Fußgänger, Radfahrer und Läufer wird mit dem so entstehenden „Lichtteppich“ reduziert. CO2-Emissionen können durch Light-on-Demand-Lösungen reduziert, sowie Pflanzen und nachtaktive Tiere geschützt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie und die Behörde für Inneres und Sport meldeten Fehlanzeige.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet auf die Fragen 1-3 wie folgt:                                                                                                                                                                                         07.10.2019

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) antwortet auf die Frage 9 wie folgt:

                  26.11.2019

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet auf die Fragen 4-8, 10 und 11 wie folgt:        28.11.2019

 

 

 

1.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, als Geh-, Schul- und Radweg genutzt wird und insbesondere Schulkinder diesen bei Dunkelheit nutzen müssen?

 

2.)    Sollten aus der Sicht der zuständigen Behörde Schulwege beleuchtet sein? Wenn nein, warum nicht?

 

BSB zu den Fragen 1 und 2:

Bei der Ermittlung der Schulwege werden öffentliche Wege, welche von der zuständigen Wegeaufsichtsbehörde gewidmet sind, berücksichtigt. Diese erfüllen die Anforderungen der Wegesicherheit wie z. B. eine ausreichende Beleuchtung. Soweit Schulkinder andere Wege benutzen, geschieht das außerhalb des genannten Rahmens.

 

Bei dem beschriebenen Weg an der Seebek handelt es sich um einen Gewässerunterhaltungsweg und somit nicht um einen öffentlichen Weg im Sinne der vorstehenden Normen, siehe Drs. 21-0022, der bei der Ermittlung des Schulweges keine Berücksichtigung.

 

 

3.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass dieser Weg insbesondere für Kinder aus Richtung Richeystraße nahezu alternativlos ist? Wenn nein, welcher Schulweg wird von der zuständigen Behörde für Kinder aus der Richtung Richeystraße angedacht?

 

BSB:

Für den westlichen Teil der Richeystraße ist der Schulweg über die Steilshooper Allee in den Elligersweg zur Schule an der Seebek (Standort Heinrich-Helbing-Straße) maßgeblich für die Schulplatzvergabe.

Für den östlichen Teil der Richeystraße wird der kürzeste Weg im öffentlichen Wegenetz über die Fabriciusstraße in den Hellbrookkamp zur Schule an der Seebek (Standort Heinrich-Helbing-Straße) zu Grunde gelegt.

 

 

 

 

4.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, als Weg zur U-Bahnstation Habichtstraße genutzt wird?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja.

 

 

5.)    Der Weg am Appellhofweiher, sowie auch die Fortsetzung in Richtung Dieselstraße, sind gut beleuchtet. Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass der Wegeabschnitt als Teil einer gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Wegeverbindung zwischen Barmbek und dem Hauptfriedhof Ohlsdorf, in Bezug auf die öffentliche Beleuchtung, eine Lücke darstellt? Wenn ja, wann wird die Lücke geschlossen?


Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 1. bis 3. Sowie zu  7. und 8.

 

Wenn nein, warum nicht?

 

 

6.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass die Behörde für Umwelt und Energie in einer Fachkarte hervorhebt, dass der Wegeabschnitt sich als Teil des Hauptwegenetzes des Freiraumverbunds „insbesondere für Fußgänger und Radfahrer“ (siehe Grün Vernetzen - Fachkarte für das Landschaftsprogramm der FHH-BUE, April 2018) eignet? Sollten derlei Wege aus der Sicht der zuständigen Behörde beleuchtet sein? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt ist nicht die für die Beleuchtung bzw. den Freiraumverbund zuständige Behörde, die Fachkarte ist jedoch dem Bezirksamt bekannt.

 

 

7.)    Bei dem Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, handelt es sich laut BUE um einen Gewässerunterhaltungsweg. Gewässerunterhaltungswege seien keine öffentlich gewidmeten Flächen. Der Weg zwischen Richeystraße bis Appelhoffweiher weist eine Beleuchtung auf.

Wieso konnte im Gegensatz zum Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, eine Beleuchtung ertüchtigt werden? Handelt es sich hierbei um eine öffentlich gewidmete Fläche?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Beleuchtung nördlich der Richeystraße entlang der Seebek wurde vor mehr als 25 Jahren hergestellt, der Grund war vermutlich die Funktion als wichtiger Schulweg. Warum der Weg südlich damals nicht beleuchtet wurde ist dem Bezirksamt Wandsbek nicht bekannt,  vermutlich gab es die Wegeverbindung damals noch nicht. Die Flächen nördlich der Richeystraße sind vorrangig öffentlich gewidmete Grünanlagen.  

 

 

8.)    Wie kann der Weg als öffentlich gewidmete Fläche umgewandelt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Dies bedürfte einer Prüfung, Grundsätzlich sind Schau- bzw. Gewässerunterhaltungswege nicht öffentlich gewidmet und nicht beleuchtet.

 

 

 

9.)    Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass mittels Bewegungssensoren nur bei Bedarf eine Beleuchtung erfolgen kann?

  1. Wenn ja, wo wurden derlei Ansätze bereits in Hamburg umgesetzt?

 

BWVI:

Die technischen Möglichkeiten zum Einsatz von Bewegungssensoren sind bekannt; es gibt Pilotierungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet. Diese jedoch nur dort, wo aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Beleuchtung nicht zwingend erforderlich ist. Dies liegt darin begründet, dass mit vertretbarem Aufwand eine zuverlässige Detektion von Verkehrsteilnehmerinnen und  Verkehrsteilnehmern nicht möglich ist und vermieden werden muss, dass bei ausbleibender Detektion Fußgängerinnen und Fußgänger unvermittelt im Dunkeln stehen. Daher wird ausschließlich die Möglichkeit genutzt, die Beleuchtung auf das verkehrssicherheitstechnisch notwendige Minimum dauerhaft zu reduzieren und im Bedarfsfall zu erhöhen.

 

  1. Wenn nein, wieso nicht?

 

 

10.)                       Welche Einwände/Bedenken bestehen aus der Sicht der zuständigen Behörde, intelligentes Licht am Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, einzurichten?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 8. und  9.

 

 

11.)                       Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit am Weg entlang der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße, eine intelligente Beleuchtung ertüchtigt werden kann?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 8.

 

Anhänge

keine Anlage/n