Beirat bezirklicher Sportstättenbau Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 17.01.2022 Ausschuss für Soziales Ö 6.4
Das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau ist Dienstleister für alle Bezirksämter für den Bereich der technischen Angelegenheiten beim Bau und der Unterhaltung von Sportanlagen.
Für die Mitwirkung der bezirklichen Gremien ist der Beirat bezirklicher Sportstättenbau eingerichtet worden. Der Beirat befasst sich mit allen grundsätzlichen Fragen des bezirklichen Sportstättenbaus. Insbesondere beschließt der Beirat über den jährlichen Maßnahmenplan.
Die Maßnahmenpläne sind pro Bezirk aufgestellt. Für jeden Bezirk sind die jährlichen Maßnahmen aufgeführt, unterteilt in Sportfreianlagen und Hochbau (Funktionshäuser).
Das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau legt jährlich am Anfang eines Jahres einen unter allen Bezirksämtern abgestimmten Maßnahmenplan für die Sanierung der bezirklichen Sportstätten vor. Dieser umfasst das jeweils anstehende Jahr sowie die beiden Folgejahre und ist für diesen Zeitraum verbindlich.
Die zuständigen bezirklichen Gremien können für ihren jeweiligen Bezirk das jeweils anstehende Jahr vom Maßnahmenplan abweichende Maßnahmen beschließen, sofern durch die Abweichung der für Maßnahmen in diesem Bezirk innerhalb des betreffenden Zeitraums insgesamt entfallende Betrag nicht überschritten wird. Über Abweichungen vom Maßnahmenplan ist das Fachamt kurzfristig nach Beschluss des Maßnahmenplans und vor Beginn der Planung und Ausschreibung der entfallenden Maßnahmen zu unterrichten.
Die Haushaltsmittel, die dem bezirklichen Sportstättenbau zur Verfügung stehen, werden zurzeit von Mitteln aus Förderprogrammen aufgestockt.
Neben ergänzenden Förderprogrammen, die Entwicklungen neuer Stadtteile sowie zur Wohnungsbauentwicklung auf bestehenden Sportflächen wurden zusätzlich vom Senat weitere Mittel in die Modernisierung der bezirklichen Sportinfrastruktur eingebracht.
Die vorgenannten Programme/Projekte führen zu einer Mehrbelastung des bezirklichen Sportstättenbaus.
Dies wiederum führte zu Verzögerungen von einzelnen Umsetzungen und zu Verschiebungen von Maßnahmen.
Weiterhin kann festgestellt werden, dass sich die Realisierung von Maßnahmen im Bezirk Wandsbek nicht umgesetzt werden können, u.a. da Bebauungsplanverfahren sich zeitlich verzögern, zugesagte Finanzierungsmittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen, die verschiedenen Interessen nicht mit Nachdruck bzw. nur unter großen Zeitaufwand koordiniert werden können.
Die Vereinbarung bezirklicher Sportstättenbau lässt den einzelnen Bezirken die Möglichkeit, dass sie unterjährig über die auf sie anfallenden Mittel auch abweichend von der Prioritätenliste verfügen können, d.h. sie können die betreffenden Mittel in andere Anlagen oder Maßnahmen umsteuern, wenn sie zu einer abweichenden Bedarfsbewertung kommen.
Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Es wird gebeten, dem Ausschuss für Soziales über die Ergebnisse zu informieren.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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