Behindertenparkplatz für die neu eingerichtete Postfiliale in Berne Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2627.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen mögen bitte
PK 382 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Im Berner Heerweg 385-401, vor der Ladenzeile gegenüber des U-Bahnhofes Berne befindet sich eine Nebenfahrbahn, die unter anderem von den Bussen als Ausstiegshaltestelle und zum Wenden benutzt wird. Linksseitig im Seitenstreifen sind 10 zeitlich limitierte Parkstände in Schrägaufstellung eingerichtet, am rechten Fahrbahnrand folgt auf das absolute Haltverbot ein eingeschränktes Haltverbot direkt vor der Ladenzeile und eine Bushaltestelle.
Nach unseren bisherigen Beobachtungen ist der Bedarf für einen allgemeinen Behindertenparkstand, der ausschließlich Inhabern eines blauen Behindertenausweises zur Verfügung steht, an dieser Örtlichkeit gering. Dieser Personenkreis ist durch den blauen Parkausweis auch bis zu 3 Stunden zum Parken im eingeschränkten Haltverbot berechtigt, welches sich vor der Ladenzeile befindet. Nach Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Beamten im besonderen Fußstreifendienst ist diese Art der Nutzung durchaus ausreichend und schränkt das ohnehin begrenzte Parkangebot auch für andere Senioren nicht zusätzlich ein.
PK 382 wird den Bedarf an Parkmöglichkeiten weiterhin beobachten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen veranlassen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n