Bedarfsplanung Entschlammung und Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft - Wie erfolgt die Priorisierung im Bezirk Wandsbek? Kleine Anfrage vom 11.06.2026
Mit der Drucksache 22-1727 teilte das Bezirksamt mit, dass auf Grundlage einer Bedarfsplanung Entschlammung aus dem Jahr 2022 verschiedene Gewässer hinsichtlich ihres Entschlammungsbedarfs priorisiert wurden. Zu den als prioritär bzw. nachrückend eingestuften Gewässern zählen unter anderem der Gutsteich Farmsen, die Berner Gutsteiche, der Hohenbuchenpark Teich 1, Brügkamp, Wulfsdorfer Weg sowie Teiche im Teetzpark.
Im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2026 findet sich hingegen lediglich die Maßnahme „Entschlammung RHB Hohenbuchenteich“, welche zudem lediglich unter „Aufnahme bei freien/zusätzlichen Kapazitäten“ und in der Phase der Grundlagenermittlung geführt wird.
In anderen Zusammenhängen hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Gewässer auf Flächen des Verwaltungsvermögens Stadtgrün nicht über das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft abgebildet würden. Ein erheblicher Teil der in der Bedarfsplanung aufgeführten Gewässer befindet sich jedoch im Verwaltungsvermögen Gewässer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.06.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Ergänzend zu den Kriterien und Prioritäten der Bedarfsplanung ist ein fachliches Kriterium für die Aufnahme ins Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft (in Abgrenzung zum Arbeitsprogramm Stadtgrün) die wasserwirtschaftliche Bedeutung eines Gewässers. Organisatorische Kriterien sind die Verfügbarkeit von freien Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der Prioritäten anderer Projekte sowie die Verfügbarkeit von Sachmitteln.
Bezirksamt Wandsbek:
Bei den Gewässern zu a und b wird mittelfristig der Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen durch Hamburg Wasser erwartet (dort Rang 72 bzw. 41), sodass es wirtschaftlicher ist, die Entschlammung erst durchzuführen, wenn die Sedimentfracht aus dem Regensieleinzugsgebiet reduziert ist.
Zu c entfällt die Antwort, weil das Gewässer als RHB Hohenbuchenteich im Arbeitsprogramm geführt wird.
Die Gewässer d und e wurden aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht in das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2026 aufgenommen.
Die Gewässer f und g sind Parkgewässer und im Zuständigkeitsbereich Stadtgrün.
Bezirksamt Wandsbek:
Nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit – siehe Antwort zu Frage 3. – sind die in der Priorität höher eingestuften Gewässer zurückgestellt, sodass zunächst das RHB Hohenbuchenteich in das Arbeitsprogramm übernommen wurde.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt führt neben den Priorisierungen aus der Bedarfsplanung keine weitere Prioritätenliste.
Bezirksamt Wandsbek:
Ein seriöser Durchschnittswert lässt sich nicht ermitteln, da die Anzahl möglicher Maßnahmen von vielen Faktoren abhängig ist (z. B. Größe der Gewässer bzw. Schlammmengen, Planungsaufwand z. B. durch die Zugänglichkeit zum Gewässer beeinflusst, Personalbindung in anderen Projekten bzw. andere Prioritäten, bezirksübergreifende Mittelverteilung, Kombinationsmöglichkeit mit anderen Maßnahmen).
Bezirksamt Wandsbek:
Für das RHB Hohenbuchenteich liegen Teile der Grundlagenermittlung (Analyse der Sedimentmengen) vor. Im Übrigen keine.
Bezirksamt Wandsbek:
Ja. Mit der Bedarfsplanung wurde erstmals eine kriteriengestützte Priorisierung vorgenommen. Dass in Einzelfallentscheidungen Maßnahmen zurückgestellt oder vorgezogen werden (müssen), mindert den grundsätzlichen Aussagegehalt der Bedarfsplanung nicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt nimmt Gewässer aus der Bedarfsplanung sukzessive nach vorhandenen Kapazitäten in die Arbeitsprogramme Wasserwirtschaft oder Stadtgrün auf.
Bezirksamt Wandsbek:
Forstgewässer wurden bei den Grundlagenermittlungen für die Bedarfsplanung mit betrachtet, wobei außer dem Rückhaltebecken Hörndiek, und dem Kuhteich 4 kein Gewässer als potentiell entschlammungsbedürftig benannt wurde. Das Rückhaltebecken Hörndiek ist aufgrund der wasserwirtschaftlichen Bedeutung am Zusammenfluss von Bredenbek und Lottbek zur Übertragung in das Verwaltungsvermögen des Bezirks/Gewässer vorgesehen, sodass die Entschlammung seitens der Wasserwirtschaft geplant wird. Die Finanzierung von Entschlammungen wird im Einzelfall geklärt.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Hochwasserrückhaltebecken Hummelsbütteler Weg befindet sich im Anlagevermögen und in der Unterhaltungszuständigkeit des Bezirksamts/Wasserwirtschaft. Lediglich das Flurstück, auf dem sich das Rückhaltebecken befindet, ist noch auf den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) geschlüsselt.
Tabelle zu Frage 1
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