22-3826

Bedarfsplanung Entschlammung und Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft - Wie erfolgt die Priorisierung im Bezirk Wandsbek? Kleine Anfrage vom 11.06.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-1727 teilte das Bezirksamt mit, dass auf Grundlage einer Bedarfsplanung Entschlammung aus dem Jahr 2022 verschiedene Gewässer hinsichtlich ihres Entschlammungsbedarfs priorisiert wurden. Zu den als prioritär bzw. nachrückend eingestuften Gewässern zählen unter anderem der Gutsteich Farmsen, die Berner Gutsteiche, der Hohenbuchenpark Teich 1, Brügkamp, Wulfsdorfer Weg sowie Teiche im Teetzpark.

Im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2026 findet sich hingegen lediglich die Maßnahme „Entschlammung RHB Hohenbuchenteich“, welche zudem lediglich unter „Aufnahme bei freien/zusätzlichen Kapazitäten“ und in der Phase der Grundlagenermittlung geführt wird.

In anderen Zusammenhängen hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Gewässer auf Flächen des Verwaltungsvermögens Stadtgrün nicht über das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft abgebildet würden. Ein erheblicher Teil der in der Bedarfsplanung aufgeführten Gewässer befindet sich jedoch im Verwaltungsvermögen Gewässer.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.06.2026

  1. Welche Gewässer der Bedarfsplanung Entschlammung 2022 befinden sich im Verwaltungsvermögen Gewässer, welche im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und welche sind anderen Kategorien zu geordnet? Bitte tabellarisch auflisten.

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1.

  1. Nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien wird entschieden, ob eine Entschlammungsmaßnahme in das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft aufgenommen wird?

Bezirksamt Wandsbek:

Ergänzend zu den Kriterien und Prioritäten der Bedarfsplanung ist ein fachliches Kriterium für die Aufnahme ins Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft (in Abgrenzung zum Arbeitsprogramm Stadtgrün) die wasserwirtschaftliche Bedeutung eines Gewässers. Organisatorische Kriterien sind die Verfügbarkeit von freien Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der Prioritäten anderer Projekte sowie die Verfügbarkeit von Sachmitteln.

  1. Warum wurden die folgenden in der Bedarfsplanung aufgeführten Gewässer nicht in das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2026 aufgenommen?
    1. Gutsteich Farmsen (Rahlstedter Weg)
    2. Berner Gutsteiche
    3. Hohenbuchenpark Teich 1
    4. Brügkamp
    5. Wulfsdorfer Weg
    6. Teetzpark Teich 4
    7. Teetzpark Teich 5 (nördlichster)

Bezirksamt Wandsbek:

Bei den Gewässern zu a und b wird mittelfristig der Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen durch Hamburg Wasser erwartet (dort Rang 72 bzw. 41), sodass es wirtschaftlicher ist, die Entschlammung erst durchzuführen, wenn die Sedimentfracht aus dem Regensieleinzugsgebiet reduziert ist.

Zu c entfällt die Antwort, weil das Gewässer als RHB Hohenbuchenteich im Arbeitsprogramm geführt wird.

Die Gewässer d und e wurden aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht in das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2026 aufgenommen.

Die Gewässer f und g sind Parkgewässer und im Zuständigkeitsbereich Stadtgrün.

  1. Nach welchen Kriterien wurde die Maßnahme „Entschlammung RHB Hohenbuchenteich“ gegenüber den übrigen Gewässern der Bedarfsplanung priorisiert?

Bezirksamt Wandsbek:

Nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit – siehe Antwort zu Frage 3. – sind die in der Priorität höher eingestuften Gewässer zurückgestellt, sodass zunächst das RHB Hohenbuchenteich in das Arbeitsprogramm übernommen wurde.

  1. Welchen aktuellen Rang nehmen die einzelnen Gewässer der Bedarfsplanung Entschlammung 2022 derzeit in der Prioritätenliste ein? Bitte vollständig auflisten.

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt führt neben den Priorisierungen aus der Bedarfsplanung keine weitere Prioritätenliste.

  1. Wie viele Entschlammungsmaßnahmen können mit den derzeit vorhandenen Personal- und Haushaltsressourcen durchschnittlich pro Jahr geplant und umgesetzt werden?

Bezirksamt Wandsbek:

Ein seriöser Durchschnittswert lässt sich nicht ermitteln, da die Anzahl möglicher Maßnahmen von vielen Faktoren abhängig ist (z. B. Größe der Gewässer bzw. Schlammmengen, Planungsaufwand z. B. durch die Zugänglichkeit zum Gewässer beeinflusst, Personalbindung in anderen Projekten bzw. andere Prioritäten, bezirksübergreifende Mittelverteilung, Kombinationsmöglichkeit mit anderen Maßnahmen).

  1. Wie viele der in der Bedarfsplanung 2022 aufgeführten Maßnahmen befinden sich aktuell in den Leistungsphasen der HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung etc.)? Bitte nach Gewässer und Leistungsphase auflisten.

Bezirksamt Wandsbek:

Für das RHB Hohenbuchenteich liegen Teile der Grundlagenermittlung (Analyse der Sedimentmengen) vor. Im Übrigen keine.

  1. Hält das Bezirksamt die Bedarfsplanung Entschlammung aus dem Jahr 2022 weiterhin für eine ausreichende Grundlage der Priorisierung? Wenn ja, warum? Wenn nein, wann ist mit einer Aktualisierung zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja. Mit der Bedarfsplanung wurde erstmals eine kriteriengestützte Priorisierung vorgenommen. Dass in Einzelfallentscheidungen Maßnahmen zurückgestellt oder vorgezogen werden (müssen), mindert den grundsätzlichen Aussagegehalt der Bedarfsplanung nicht.

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Bezirksversammlung den Umsetzungsstand der Bedarfsplanung nachvollziehen kann, wenn ein Großteil der darin aufgeführten Maßnahmen nicht im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft dargestellt wird?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt nimmt Gewässer aus der Bedarfsplanung sukzessive nach vorhandenen Kapazitäten in die Arbeitsprogramme Wasserwirtschaft oder Stadtgrün auf.

  1. Der See Hörndiek wurde in der Bedarfsplanung Entschlammung als prioritäres Gewässer aufgeführt. Das Gewässer befindet sich im Verwaltungsvermögen Forst. Über welches Verfahren werden Entschlammungsmaßnahmen an Gewässern im Verwaltungsvermögen Forst geplant, priorisiert und finanziert, und in welchen Dokumenten werden diese Maßnahmen gegenüber der Bezirksversammlung dargestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Forstgewässer wurden bei den Grundlagenermittlungen für die Bedarfsplanung mit betrachtet, wobei außer dem Rückhaltebecken Hörndiek, und dem Kuhteich 4 kein Gewässer als potentiell entschlammungsbedürftig benannt wurde. Das Rückhaltebecken Hörndiek ist aufgrund der wasserwirtschaftlichen Bedeutung am Zusammenfluss von Bredenbek und Lottbek zur Übertragung in das Verwaltungsvermögen des Bezirks/Gewässer vorgesehen, sodass die Entschlammung seitens der Wasserwirtschaft geplant wird. Die Finanzierung von Entschlammungen wird im Einzelfall geklärt.

  1. Das Hochwasserrückhaltebecken Hummelsbütteler Weg wurde vom Bezirksamt als Gewässer mit Entschlammungsbedarf benannt und in die Nachrückerliste der Entschlammungsprioritäten aufgenommen. Befindet sich das Hochwasserrückhaltebecken Hummelsbütteler Weg im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Wandsbek? Falls nein, wem sind Eigentum, Unterhaltungspflicht und Finanzierung künftiger Entschlammungsmaßnahmen zugeordnet?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Hochwasserrückhaltebecken Hummelsbütteler Weg befindet sich im Anlagevermögen und in der Unterhaltungszuständigkeit des Bezirksamts/Wasserwirtschaft. Lediglich das Flurstück, auf dem sich das Rückhaltebecken befindet, ist noch auf den Landesbetrieb Immobilien­management und Grundvermögen (LIG) geschlüsselt.

Anhänge

Tabelle zu Frage 1

Lokalisation Beta
Wulfsdorfer Weg Wulfsdorfer Weg Teetzpark Rahlstedter Weg Hummelsbütteler Weg Hohenbuchenpark Brügkamp

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Themen Beta

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