Entschlammung der Gewässer und Umsetzung der EG-Wasserschutzrichtlinie Kleine Anfrage vom 22.01.2020
Mit Drucksache 21-0716.1 teilt die Verwaltung mit, dass die Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes für die Grünpflege ausreichend seien. Die Umsetzung der EG-Wasserschutzrichtlinie sei nicht in Gefahr und die Mittel seien ausreichend.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 05.02.2020
1.) Sind die von der BUE zur Verfügung gestellten Rahmenzuweisungen ausreichend, um die anfallenden Aufgaben im Bezirk vollumfänglich zu erledigen.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt geht aus dem Tenor von Titel und Einleitungstext der Anfrage davon aus, dass die Grünpflege an Gewässern gemeint ist. Die hierauf anzuwendende Rahmenzuweisung für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer ist strukturell nicht auskömmlich, weil die Flächen- und Anlagenansätze fortgeschrieben werden müssen. Die Fortschreibung wird im Rahmen der Einführung des Erhaltungsmanagements Ufer und wasserwirtschaftliche Anlagen erfolgen.
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist von der Rahmenzuweisung unberührt, weil hierfür Maßnahmenmittel aus dem gleichlautenden zentralen Programm zur Verfügung stehen.
2.) Mit Drucksache 21-0716.1 teilt die Verwaltung mit, dass von der Wasserwirtschaft des Bezirksamts der BUE neun Gewässer im Verwaltungsvermögen der Wasserwirtschaft und zwei aus anderen Verwaltungsvermögen benannt, die in den nächsten fünf Jahren für eine Entschlammung vorgesehen sind. Welche Gewässer wurden benannt und wann ist eine Entschlammung geplant?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Arbeitsprogramm und Maßnahmenspeicher Wasserwirtschaft sind folgende Entschlammungsmaßnahmen verankert:
sowie aus anderen Verwaltungsvermögen:
Im Weiteren sind im Arbeitsprogramm Stadtgrün folgende Entschlammungen vorgesehen:
3.) Mit Drucksache 21-0716.1 teilt die Verwaltung mit, dass eine ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch die Personalplanung des Bezirks für die Umsetzung der EG-Wasserschutzrichtlinie zu veranlassen ist. Hat das Bezirksamt bereits eine personelle Unterstützung beantragt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist im Jahr 2009 ohne Bereitstellung von Personalmitteln bzw. Projektstellen in den Bezirken eingeführt worden. Aufgrund von Konsolidierungsvorgaben besteht auch keine Möglichkeit, Personalmittel aus anderen Bereichen des Bezirksamts umzuschichten. Von daher ist unter der „Veranlassung der personellen Unterstützung durch die Personalplanung“ zu verstehen, dass die Personalressource für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie durch Verschiebung von Prioritäten innerhalb der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zu steuern ist. Dies ist im Rahmen der Aufstellung der jährlichen Arbeitsprogramme für die Wasserwirtschaft erfolgt. Darüber hinaus ist die Personalkapazität bei der Wasserwirtschaft im Bezirksamt Wandsbek inzwischen durch Projektstellen aus der Wohnungsbauoffensive/Vertrag für Hamburg verstärkt worden, woraus auch Synergien in Bezug auf die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie entstehen. Eine weitere Stärkung der Personalkapazität in der Wasserwirtschaft ist mit einer Projektstelle für das „Erhaltungsmanagement Uferbefestigungen und wasserwirtschaftliche Anlagen“ in Vorbereitung.
4.) Wann soll das Arbeitsprogramm Grün und Wasserwirtschaft dem KUV vorgestellt werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Vorstellung des Arbeitsprogramms ist für die Februarsitzung des KUV vorgesehen.
5.) Soll das Arbeitsprogramm wie beim Arbeitsprogramm Straßen vorab mit den Fachsprechern diskutiert werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja. Der Entwurf des Arbeitsprogramms wird vorab (vermutlich am 14.2.2020) mit den Fachsprechern diskutiert. Die Terminfindung hat sich mit der Beantwortung dieser Anfrage überschnitten.
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