20-6372

Bebauungsplanverfahren Wohldorf-Ohlstedt 19 - Bredenbekkamp - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Sachverhalt
  1. Anlass der Planaufstellung

Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Wohldorf-Ohlstedt 19 sollen westlich des Bredenbekkamps und südwestlich des Bredenbekstiegs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung bestehend aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und kleineren Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Mit dem geplanten Wohnungsbau kann ein Beitrag zur Befriedigung der hohen Wohnraumnachfrage in Hamburg geleistet wer-den.

Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept war nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung und auf der Grundlage eine Präferenzentscheidung des Planungs-ausschusses vom 11. Juni 2013 aufgestellt worden. Es zeichnet sich durch ein differenziertes Wohnangebot mit einem Mix aus unterschiedlichen Gebäudetypologien sowie einem hohen Freiraumanteil aus. Beidseits eines erhaltenen Grünkorridors entstehen zwei eigenständige Quartiere, welche räumlich durch eine vorrangig für den Fußgängerverkehr vorgesehene Wegeverbindung miteinander verknüpft sind.

Die Umsetzung dieses Bebauungskonzept wurde Grundlage einer vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen in 2014 durchgeführten Konzeptausschreibung, bei der die Fa. Bonava (damals NCC) den Zuschlag erhielt.

Insgesamt können 78 Wohneinheiten realisiert werden, neun Wohneinheiten am Bredenbek-stieg sollen dabei über das Eigenheimprogramm der FHH angeboten werden. Die Stadtvillen als kleine Geschosswohnungsbauten sollen dabei vollständig im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Die im östlichen Teilbereich vorhandene Kindertagesstätte wird mit weiteren Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich gesichert. Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über den Bredenbekkamp und den Bredenbekstieg. Zur inneren Er-schließung sind zwei neu herzustellende Stichstraßen vom Bredenbekkamp und vom Bre-denbekstieg geplant.

Als Planungsbegünstigte wurde mit Fa. Bonava ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens enthält. U.a. sollen alle Gebäude im IFB 40 Energie-Effizienzhaus-Standard errichtet, die Dachflächen umfänglich mit Solar-Anlagen versehen und darüber hinausgehende ökologisch orientierte Maßnahmen wie der Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität umgesetzt werden. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte nachfolgend außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung zu schließen, in dem detailliertere Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden. Eine Anbindung des neuen Quartiers an den Hochbahnwanderweg könnte durch eine Unterführung im Bahndamm erfolgen. Der Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt eine entsprechende Anbindung an eine solche Unterführung. Die Umsetzung muss auf der Grundlage einer entsprechenden Fachplanung erfolgen.

  1. Planungsdaten

- Einleitungsbeschluss des Planungsausschusses:

01.09.2015

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentliche

Plandiskussion):

28.09.2015

- Beschluss des Planungsausschusses zur

Fortführung des Verfahrens:

10.11.2015

- Beteiligung der Behörden- und
sonstigen Träger öffentlicher Belange:

30.11.2017

- Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung):

02.02.2018

- Beschluss des Planungsausschusses der

öffentlichen Auslegung:

20.02.2018

- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss:

11.06.2018

- Öffentliche Auslegung:

25.06.2018 - 06.08.2018

  1. Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wohldorf-Ohlstedt 19 sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es bestand entsprechend keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Arbeitskreises II sowie zur inhaltlichen Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs. 

  1. Aufhebung des Landschaftsschutzes

Teile des Plangebietes liegen innerhalb der Grenzen der Landschaftsschutzgebietsverordnung Wohldorf/Ohlstedt von 2005. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes angepasst und das vorgesehene Baugebiet aus dem Landschaftsschutz entlassen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

- der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wohldorf-Ohlstedt 19 zuzustimmen und

eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben.

Anhänge

Entwurf des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 19 (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)

Lokalisation Beta

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