Bebauungsplanverfahren Wohldorf-Ohlstedt 19 - Bredenbekkamp - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprüngliche Drs. 20-6372 im Planungsausschuss am 18.09.2018.
- Mehrheitlich der Feststellungdes Bebauungsplan-Entwurfs Wohldorf-Ohlstedt 19 zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Wohldorf-Ohlstedt 19 sollen westlich des Bredenbekkamps und südwestlich des Bredenbekstiegs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung bestehend aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und kleineren Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Mit dem geplanten Wohnungsbau kann ein Beitrag zur Befriedigung der hohen Wohnraumnachfrage in Hamburg geleistet werden.
Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Bebauungskonzept war nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung und auf der Grundlage eine Präferenzentscheidung des Planungsausschusses vom 11. Juni 2013 aufgestellt worden. Es zeichnet sich durch ein differenziertes Wohnangebot mit einem Mix aus unterschiedlichen Gebäudetypologien sowie einem hohen Freiraumanteil aus. Beidseits eines erhaltenen Grünkorridors entstehen zwei eigenständige Quartiere, welche räumlich durch eine vorrangig für den Fußgängerverkehr vorgesehene Wegeverbindung miteinander verknüpft sind.
Die Umsetzung dieses Bebauungskonzept wurde Grundlage einer vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen in 2014 durchgeführten Konzeptausschreibung, bei der die Fa. Bonava (damals NCC) den Zuschlag erhielt.
Insgesamt können 78 Wohneinheiten realisiert werden, neun Wohneinheiten am Bredenbek-stieg sollen dabei über das Eigenheimprogramm der FHH angeboten werden. Die Stadtvillen als kleine Geschosswohnungsbauten sollen dabei vollständig im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Die im östlichen Teilbereich vorhandene Kindertagesstätte wird mit weiteren Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich gesichert. Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über den Bredenbekkamp und den Bredenbekstieg. Zur inneren Erschließung sind zwei neu herzustellende Stichstraßen vom Bredenbekkamp und vom Bredenbekstieg geplant.
Als Planungsbegünstigte wurde mit Fa. Bonava ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens enthält. U.a. sollen alle Gebäude im IFB 40 Energie-Effizienzhaus-Standard errichtet, die Dachflächen umfänglich mit Solar-Anlagen versehen und darüber hinausgehende ökologisch orientierte Maßnahmen wie der Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität umgesetzt werden. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte nachfolgend außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung zu schließen, in dem detailliertere Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden. Eine Anbindung des neuen Quartiers an den Hochbahnwanderweg könnte durch eine Unterführung im Bahndamm erfolgen. Der Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt eine entsprechende Anbindung an eine solche Unterführung. Die Umsetzung muss auf der Grundlage einer entsprechenden Fachplanung erfolgen.
- Einleitungsbeschluss des Planungsausschusses: |
01.09.2015 |
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentliche Plandiskussion): |
28.09.2015 |
- Beschluss des Planungsausschusses zur Fortführung des Verfahrens: |
10.11.2015 |
- Beteiligung der Behörden- und |
30.11.2017 |
- Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung): |
02.02.2018 |
- Beschluss des Planungsausschusses der öffentlichen Auslegung: |
20.02.2018 |
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss: |
11.06.2018 |
- Öffentliche Auslegung: |
25.06.2018 - 06.08.2018 |
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wohldorf-Ohlstedt 19 sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es bestand entsprechend keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Arbeitskreises II sowie zur inhaltlichen Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Teile des Plangebietes liegen innerhalb der Grenzen der Landschaftsschutzgebietsverordnung Wohldorf/Ohlstedt von 2005. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes angepasst und das vorgesehene Baugebiet aus dem Landschaftsschutz entlassen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wohldorf-Ohlstedt 19 zuzustimmen.
Entwurf des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 19 (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)
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