Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83 - Am Neumarkt - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 14.06.2022 Planungsausschuss Ö 5.2
1. Anlass und Planungsinhalt
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 83 wird angestrebt, die bislang als Sportplatz genutzte Fläche zwischen Fenglerstraße/Kornbergstraße/Am Neumarkt und Effingerstraße (Teilbereich 1) für Wohnungsbau und gemischte Nutzungen zu entwickeln. Hieran westlich und östlich angrenzende Flächen werden für eine bauliche Weiterentwicklung respektive bestandsgemäße Sicherung einbezogen. In einem zweiten Teil des Plangebietes (Am Neumarkt 40 ff) sollen neben der Neuerrichtung des Sportplatzes Gewerbegebiete planungsrechtlich gesichert werden.
Das zugrundeliegende Bebauungskonzept sieht für den Teilbereich 1 drei Blöcke mit fünf- bis sechsgeschossigen Gebäuden vor, die sich zum Quartiersinneren bzw. zur Planstraße hin öffnen. Dadurch entstehen geschützte Innenhöfe, die als gestaltete Grün- und Freiflächen ein attraktives Wohnumfeld schaffen. Insgesamt sind dabei durch die Planungsbegünstigte ca. 376 Wohneinheiten auf eigenem Grund vorgesehen. Im Zentrum soll ein öffentlicher Quartiersplatz entstehen, der nicht nur den direkten Anwohnern, sondern auch den Bewohnern aus den umliegenden Wohngebieten zugänglich sein soll, um eine Vernetzung der bestehenden und der neuen Wohnnutzung zu ermöglichen. Die Erdgeschosszonen der Gebäude sollen entlang der Straße Am Neumarkt und zum Quartiersplatz mit gewerblichen und sonstigen Nutzungen belebt werden. Hierzu gehört auch eine Kindertageseinrichtung mit direkt angeschlossener Außenspielfläche südlich des Quartiersplatzes. Die im Osten vorhandenen Grünbereiche sollen als private Grünflächen gesichert werden. Die Erschließung der Blöcke erfolgt über die Fenglerstraße sowie die Kornbergstraße.
Für den Teilbereich 2 ist die Neuerrichtung einer Sportanlage vorgesehen. Die Planungen zu dem westlichen Gewerbegebiet (GE 1) entsprechen den bereits parallel zum Bebauungsplanverfahren genehmigten Gewerbebauvorhaben. Im GE 2 werden die Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung auf Grundlage der BauNVO geschaffen. Die Erschließung erfolgt hier bestandsgemäß über die Straßen Am Neumarkt sowie die Luetkensallee.
Als Planungsbegünstigte wurde mit der Firma NGV Zweite Grundstücksgesellschaft mbH ein städtebaulicher Vertrag zum Teilbereich 1 abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens enthält. U. a. sollen alle Gebäude mit insgesamt ca. 376 Wohnungen im KfW-55 Energie-Effizienzhaus-Standard errichtet und die Dachflächen umfänglich mit Solaranlagen versehen werden. Neben dem Anteil von 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungen soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent barrierefreien Wohnungen gebaut werden. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detailliertere Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
2. Kommunalpolitischer Aspekt
Mit dem Bebauungsplan Wandsbek 83 sollen 376 Wohnungen, davon 30% als geförderte Wohnungen, realisiert und somit einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet werden. Außerdem sollen im Teilbereich 2 zentrale Sport- und Gewerbeflächen durch den Bebauungsplan gesichert werden.
Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Rückhaltung von Regenwasser durch Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen wie Erhöhung des Energiestandards nach Realisierung des Vorhabens vertraglich vereinbart.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 18.04.2017
Öffentliche Plandiskussion 15.05.2017
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 18.07.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 03.02. - 05.03.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 09.04.2021
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 24.08.2021
Aufstellungsbeschluss 25.05.2020
Öffentliche Auslegung 21.02. - 28.03.2022
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 29.04.2022
4. Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs sind sechs Stellungnahmen eingegangen.
Die Fachbehörden haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Wandsbek 82 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
- Bebauungsplanentwurf Wandsbek 83 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung
- Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
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