Bebauungsplanverfahren Tonndorf 37 - Quartier am Bahnhof Tonndorf - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 06.07.2026 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Letzte Beratung: 25.08.2026 Planungsausschuss Ö 5.2
A. Anlass und Ziel der Planung
Durch den Bebauungsplan Tonndorf 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um entsprechend der Lage an der Magistrale Stein-Hardenberg-Straße im Rahmen des Vorhabens die Höhenentwicklung neu zu definieren und eine angemessene Nutzungsdichte sicherzustellen. Hierfür sollen zwischen Magistrale und Bahntrasse zwei Baukörper als fünfgeschossige Blockrandstruktur entstehen. Dies ermöglicht auch die Entwicklung von Freiraumqualitäten in den lärmabgewandten Innenhöfen sowie im Bereich zwischen den beiden Baukörpern. Das Vorhaben sieht eine überwiegende Wohnnutzung in den oberen Geschossen vor. Im Erdgeschoss sowie im nördlichsten Gebäudeteil sind weitere gewerbliche und soziale Nutzungen sowie ein Park+Ride-Parkhaus mit integrierten Bike+Ride-Plätzen vorgesehen.
Am 06. Juli 2026 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBals öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion,an der etwa 30 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der beigefügten Niederschrift (Anlage) zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion angesprochen:
- Wohnformen, Anteil geförderter Wohnungen
- Flächenverteilung zwischen Gewerbe, Wohnen und Parkraum
- Nutzungskonzept der Gewerbeflächen
- Umgang mit zusätzlichem Verkehr (Verkehrskonzept, Radverkehr)
- Stellplatzbedarfe, Tiefgarage und P+R-Parkhaus
- Umgang mit Straßen- und Bahnlärm
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 29.06.2026 bis 10.07.2026 die Unterlagender frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. Die Inhalteder insgesamt zwei eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Inhalt des ersten Beitrages umfasst den Wunsch zur Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes innerhalb des Plangebiets.
Im zweiten Beitrag wird der Fahrradverkehr im Hinblick auf die Ein- und Ausfahrtsbereiche entlang der Stein-Hardenberg-Straße für PKW thematisiert.
Soweit die vorgenannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren untersucht. Insbesondere verkehrliche sowie schalltechnische Belange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiteren geprüft und abgewogen. Auch wird im weiteren Planungsprozess die Ausgestaltung des Wohnungsmixes, und der gewerblichen Nutzungen konkretisiert.
Die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes mit entsprechenden Flächenbedarfen steht im Widerspruch zum Planungsziel, Wohnraum in einer gut erschlossenen Lage zu schaffen. Die betreffenden Grundstücksflächen sind von Straßen und Gleisanlagen umgeben, wodurch sie sich nur eingeschränkt für die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes eignen. Dennoch sieht das Projekt die Realisierung einer öffentlich zugänglichen Freifläche vor, die mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden soll.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
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