22-4108

Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 - Stein-Hardenberg-Straße/ Sonnenredder - Auswertung der Dialogveranstaltung vom 25.06.2026

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 25.08.2026 Planungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Die informelle Bürgerbeteiligung Dialogveranstaltung - wurde am 25.06.2026 durchgeführt. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und der im Rahmen der früheren Öffentlichen Plandiskussion geäerten Erwartung nach einer frühzeitigen und transparenten Einbindung gerecht zu werden. Durch die Zufallsauswahl der Teilnehmenden konnte ein vielfältiges Meinungsbild gewonnen werden.

Im Rahmen der moderierten Thementische zu den Themen Wohnen und Städtebau, Freiraum, Grünraum und Wege, Mobilität und Verkehr sowie Soziales und Nachbarschaft hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Anregungen und Hinweise einzubringen.

Insbesondere erscheinen folgende Aspekte aus der Beteiligung im Hinblick auf das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 einer weiteren Prüfung zu bedürfen:

  • Wunsch nach Erhalt des grünen Charakters und der offenen Baustruktur
  • Bauliche Dichte und Geschossigkeit; hier insbesondere die Überprüfung der baulichen Dichte im Blockinnenbereich
  • Wunsch nach öffentlichen Grünflächen, Spielplätzen und Begegnungsorten sowie Durchwegungen unter Berücksichtigung von Nutzungsansprüchen verschiedener Zielgruppen, sowie Umgang mit privaten Gärten und Baumbestand
  • Erschließung und Anbindung sowohl durch den ÖPNV als auch mit dem Pkw und Fahrrad sowie angemessene Unterbringung des ruhenden Verkehrs
  • Behutsame, schrittweise Entwicklung unter Berücksichtigung der Bedarfe an Infrastrukturausstattung
  • Berücksichtigung von vielfältigen Wohnraumangeboten.

Die genannten Anliegen sollen im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft undggf. in das weitere Verfahren eingestellt werden.Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht alle im Beteiligungsprozess geäerten Wünsche und Erwartungenunmittelbar über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden können.

Im nächsten Schrittsoll ein Funktionsplan erarbeitet werden, in den die wesentlichen Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einfließen. Dieser Funktionsplan bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung und den späteren Bebauungsplanentwurf; und wird dem zuständigen Ausschuss vor weiteren formellen Schritten nach dem BauGB zunächst vorgelegt.Die Beschlussbefugnisse des Ausschusses bleiben unbenommen. Auf dieser Grundlage kann aus Sicht der Verwaltung bezugnehmend auf die früheren Drucksachen 22-0385 und 22-0503 das Bebauungsplanverfahren nunmehr fortgeführt werden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss wird um Zustimmung zum beschriebenen Vorgehen gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.08.2026
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Stein-Hardenberg-Straße Sonnenredder Tonndorf

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