Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11 (Borchertring) - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 25.08.2026 Planungsausschuss Ö 5.3
Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen nördlich der Großwohnsiedlung Steilshoop ergibtsich insbesondere durch freiwerdende schulische Flächen die Möglichkeit der Neugestaltungdes nördlichen Siedlungsbereiches. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von rund 195 neuen Wohnungen innerhalb eines Baublocks sowie weiteren etwa 30 Wohnungen in einem weiteren Gebäude im südlichen Teilbereich des Plangebietes. In diesem sind zudem Flächen für insbesondere gewerbliche Nutzungen sowie Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke wie zum Beispiel eine Kita vorgehalten. Der Stellplatzbedarf soll durch eine in das Gebäude integrierte Sammelgarage abgebildet werden. Im Planzusammenhang wird und soll zudem eine neue öffentliche Grünfläche am Bramfelder See gesichert werden.
Mit der Planung wird den Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), welche eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung vorrangig in bereits erschlossenen Bereichen vorsehen, entsprochen. Auf diese Weise wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen und ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes geleistet. Zugleich sichert die Planung die Weiterentwicklung von Freiflächen für die Öffentlichkeit im Sinne der Erholungs-versorgung.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 21.01.2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (digital) 15.03. – 29.03.2021
Zusätzliche Informationsveranstaltung 30.08.2021
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 19.10.2021
Aufstellungsbeschluss 08.06.2022
Frühzeitige Behördenbeteiligung 13.09. – 27.09.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.11. – 12.12.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 14.02.2025
Änderung des Aufstellungsbeschlusses 21.05.2026
Veröffentlichung / öffentliche Auslegung 10.06. – 10.07.2026
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 10.08.2026
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung)
Im Rahmen der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplanentwurfs sind 39 Stellungnahmen sowie weitere 3 Stellungnahmen verspäteteingegangen.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung/ öffentlicher Auslegung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
5. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) und des Landschaftspro-gramms der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363)hat eine zeitlich leicht versetzte Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden; Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen.
Im Flächennutzungsplan werden bisherige Grünflächen-Darstellungen zu Wohnbauflächen umgestellt; im Gegenzug werden bisherige Wohnbauflächen in ihrer Darstellung zu Grünflächen (Sportplatz) geändert.
Im Landschaftsprogramm wird die Milieudarstellung „Grünanlage“ zu „Etagenwohnen“ und die neu entstehende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) im bisherigen Milieu „Etagenwohnen“ zu „Parkanlage“geändert. Die Darstellung des 2. Grünen Rings wird um die neu dargestellte Parkanlage erweitert.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
a) der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfes Steilshoop 11 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen sowie
b) die parallele Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Kenntnis zu nehmen.
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