Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 - Rahlstedter Feldmark, Stellau und Wehlbrook Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 - Wiesenredder - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 03.06.2019
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2019 der Drs. 20-7640 der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 zugestimmt und im Übrigen vertagt. Die Verwaltung hat die Vorlage entsprechend angepasst.
Durch die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplans Rahlstedt 134 sollen zusätzlich zur Rahlstedter Feldmark mit der Stellauniederung und dem Stapelfelder Moor weitere Bereiche der Stellauniederung und des Wehlbrooker Waldes durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie die Festsetzung von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft planungsrechtlich gesichert werden.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 135 sollen auf den heute als Freibad genutzten Flächen am Wiesenredder die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von etwa 130 bis 150 Wohneinheiten sowie für die Weiterentwicklung des Landschaftsraumes mit der Renaturierung der Stellau geschaffen werden. Dabei sollen von den Wohnungen 30 Prozent als öffentlich geförderte Mietwohnungen im 1. Förderweg, 40 Prozent als frei finanzierte Mitwohnungen mit einem Mix von Ein- bis Vier-Zimmerwohnungen und einer Nettokaltmiete von unter neun Euro und die weiteren 30 Prozent als freifinanzierte Eigentumswohnungen umgesetzt werden.
Am 3. Juni 2019 hat die öffentliche Plandiskussion zu den Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132, Rahlstedt 134 und Rahlstedt 135 stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 230 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen hatten, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Insgesamt stellten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger insbesondere die Erforderlichkeit des geplanten öffentlichen Weges an der Stellau in Frage (Rahlstedt 132) und kritisierten die Überplanung der bisherigen Freibadnutzung zugunsten von Wohnungsbau (Rahlstedt 135).
Zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 wurden in der öffentlichen Plandiskussion u.a. Folgendes angesprochen:
- Es wurde gewürdigt, dass mit dem Bebauungsplan die Freiraumstrukturen in ihrem Bestand gesichert werden sollen.
- Das Bebauungsplanverfahren entspricht auch den Zielen der Bürgerinitiative.
Es wurde eine allgemeine Zustimmung zur Erweiterung des Plangebietes für das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 wahrgenommen.
Zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 wurden in der öffentlichen Plandiskussion folgende Themen u. a. angesprochen:
- Hauptsächlich wurde die Schließung des Freibades im Allgemeinen kritisiert und stattdessen der Erhalt gefordert.
- Alternativ zum Bebauungsplanentwurf wurde eine Variante mit Erhalt des Freibades und Realisierung einer verringerten Wohneinheitenanzahl vorgeschlagen.
- Es wurde betont, dass mit der Schließung des Freibades für die Rahlstedter eine preisgünstige und wohnortnahe Möglichkeit zur Freizeitgestaltung, zur Begegnung und sozialen Entwicklung verloren gehe.
- Hinsichtlich der Realisierung von Wohnungsbau wurde die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums gefordert.
- Es wurde ein vermuteter Bedarf an zusätzlicher sozialer Infrastruktur aufgrund des Wohnungsbaus thematisiert.
- Im Zusammenhang mit der Bebauung wurden Grundwasserabsenkungen befürchtet.
- Es wurde auf die klimatische Bedeutung der Freibadfläche hingewiesen.
Soweit diese Punkte die Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein.
Aus Sicht der Verwaltung können die genannten Bebauungsplanverfahren wie vorgesehen fortgeführt werden.
Über die sich aus der Anweisung der Senatskommission vom 02.07.2019 ergebende Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 135, sowie die bereits beschlossene Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 hinaus kann aus Sicht der Verwaltung auch das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 mit erweitertem Plangebiet fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 134 zuzustimmen.
- ÖPD-Infoblätter zu den Bebauungsplanentwürfen Rahlstedt 134 und Rahlstedt 135 (Stand Mai 2019)
- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu den Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132, Rahlstedt 134 und Rahlstedt 135 vom 06.06.2019
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