Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Amtsstraße/Stellau Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 - Rahlstedter Feldmark, Stellau und Wehlbrook Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 - Wiesenredder - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 03.06.2019
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 sollen insbesondere Grün- und Freiflächen entlang der Stellau durch die Festsetzung öffentlicher und privater Grünflächen gesichert werden. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche soll eine Parkanlage der Freien und Hansestadt Hamburg mit einem Weg entlang der Stellau entstehen. Im Weiteren sollen auf den direkt südlich an die Stellau angrenzenden Grundstücken in der Amtsstraße Festsetzungen für eine Wohnbebauung im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalts zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung getroffen werden. Zusätzlich soll östlich der Amtsstraße ein Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuches festgesetzt werden.
Durch die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplans Rahlstedt 134 sollen zusätzlich zur Rahlstedter Feldmark mit der Stellauniederung und dem Stapelfelder Moor weitere Bereiche der Stellauniederung und des Wehlbrooker Waldes durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie die Festsetzung von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft planungsrechtlich gesichert werden.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 135 sollen auf den heute als Freibad genutzten Flächen am Wiesenredder die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von etwa 130 bis 150 Wohneinheiten sowie für die Weiterentwicklung des Landschaftsraumes mit der Renaturierung der Stellau geschaffen werden. Dabei sollen von den Wohnungen 30 Prozent als öffentlich geförderte Mietwohnungen im 1. Förderweg, 40 Prozent als frei finanzierte Mitwohnungen mit einem Mix von Ein- bis Vier-Zimmerwohnungen und einer Nettokaltmiete von unter neun Euro und die weiteren 30 Prozent als freifinanzierte Eigentumswohnungen umgesetzt werden.
Am 3. Juni 2019 hat die öffentliche Plandiskussion zu den Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132, Rahlstedt 134 und Rahlstedt 135 stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 230 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen hatten, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger stellten insbesondere die Erforderlichkeit des Weges an der Stellau in Frage und kritisierten die Überplanung der Freibadnutzung zugunsten von Wohnungsbau.
Zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 wurden in der öffentlichen Plandiskussion folgende Themen u. a. angesprochen:
- Es wurde kritisiert, dass das Verwaltungsgerichtsurteil zum Bebauungsplan Rahlstedt 127 von der Verwaltung nicht umgesetzt werde.
- Es wurde eine Biotopzerstörung durch den Wegebau befürchtet.
- Bürger haben sich sowohl für als auch gegen die Erforderlichkeit eines Weges an der Stellau ausgesprochen.
- Es wurde vorgeschlagen, den Weg auf der Südseite der Stellau zu führen, da hier weniger Grundeigentümer betroffen seien.
Es wurde eine allgemeine Zustimmung insbesondere zur Sicherung der Grünflächen im Bereich der Stellau wahrgenommen.
Zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 wurden in der öffentlichen Plandiskussion folgende Themen u. a. angesprochen:
- Es wurde gewürdigt, dass mit dem Bebauungsplan die Freiraumstrukturen in ihrem Bestand gesichert werden.
- Der Bebauungsplan entspricht auch den Zielen der Bürgerinitiative.
Es wurde eine allgemeine Zustimmung zur Erweiterung des Bebauungsplanes Rahlstedt 134 wahrgenommen.
Zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 wurden in der öffentlichen Plandiskussion folgende Themen u. a. angesprochen:
- Hauptsächlich wurde die Schließung des Freibades im Allgemeinen kritisiert und stattdessen der Erhalt gefordert.
- Alternativ zum Bebauungsplanentwurf wurde eine Variante mit Bewahrung des Freibades und Realisierung einer verringerten Wohneinheitenanzahl vorgeschlagen.
- Es wurde betont, dass mit der Schließung des Freibades für die Rahlstedter eine preisgünstige und wohnortnahe Möglichkeit zur Freizeitgestaltung, zur Begegnung und sozialen Findung verloren gehe.
- Hinsichtlich der Realisierung von Wohnungsbau wurde die Entwicklung sozialgerechten und preisgünstigen Wohnraums gefordert.
- Es wurde der Bedarf an zusätzlicher sozialer Infrastruktur aufgrund des Wohnungsbaus thematisiert.
- Im Zusammenhang mit der Bebauung wurden Grundwasserabsenkungen befürchtet.
- Es wurde auf die klimatische Bedeutung der Grünfläche hingewiesen.
Im Gemeinen wurde eine große Zustimmung zu der Kombinationsvariante mit Erhalt des Freibades bei Umsetzung einer reduzierten Anzahl an Wohnungen wahrgenommen.
Soweit diese Punkte die Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein.
Aus Sicht der Verwaltung können die Bebauungsplanverfahren wie vorgesehen fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
1. der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 und
2. der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 134
zuzustimmen,
sowie
3. die Niederschrift in Bezug auf das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 zur Kenntnis zu nehmen.
- ÖPD-Infoblätter zu den Bebauungsplanentwürfen Rahlstedt 132, Rahlstedt 134 und Rahlstedt 135 (Stand Mai 2019)
- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 06.06.2019
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