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Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 (Wohnungsbau am Bekkamp): sozialer Unfrieden vorprogrammiert? Kleine Anfrage v. 06.05.2021

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der B-Plan Jenfeld 29 sieht nach der aktuellen Planung – neben dem Bestandshaus Bekkamp 19 mit 90 Wohneinheiten – eine Nachverdichtung mit 48 neuen Wohneinheiten vor. Nachverdichtungen haben sich in vielen Fällen als wirksames Instrument erwiesen, um den Wohnungsbau voranzutreiben und an anderer Stelle Grünflächen und Naherholungsgebiete zu erhalten. Nachverdichtungsmaßnahmen müssen jedoch in einem für die Anwohner zumutbaren Rahmen bleiben, ohne dass ihnen dabei Härten aufgebürdet werden.

Am Bekkamp 19 sollen auf engem Raum zwei Neubauten errichtet werden. Die ursprüngliche Planung, von der inzwischen abgerückt wurde, ging sogar von drei Neubauten aus. Zu Recht äußern viele Anwohner Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Dichte der Bebauung, des Wegfalls von Grünflächen und Bäumen sowie des Wegfalls von vorhandenen Stellplätzen. Von einem Zustand wie er früher in der Stellplatzverordnung mit einem Stellplatzschlüssel von 0,8 vorgesehen war, ist man bereits jetzt weit entfernt, so dass ein noch geringerer Schlüssel zu massivem sozialem Unfrieden führen wird.

Im Rahmen der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 stellte die AG Wohnen und Verkehr der Stadtteilkonferenz Jenfeld (Beitrag Nr. 19 vom 11.11.2020) eine Reihe von Fragen zur zukünftigen Baustellensituation, zum Wegfall von Stellplätzen, zur zukünftigen Lade-Infrastruktur für Elektromobilität, zur Fällung von Bäumen und deren Nachpflanzung sowie zu geplanten Wohnumfeldverbesserungen. In den weiteren Beiträgen zur Online-Beteiligung kamen zudem noch häufiger Fragen zu den zukünftigen Lichtverhältnissen sowie zur sozialen Verträglichkeit der Verdichtungsmaßnamen auf. Die Antworten auf die Anfrage der AG Wohnen und Verkehr der Stadtteilkonferenz Jenfeld waren wenig konkret, so dass die Fragen im Wesentlichen offenblieben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)      Zu welchen Ergebnissen ist die im Kommentar zu Beitrag 19 der Zusammenstellung der Beiträge der frühzeitigen Online-Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 angekündigte Prüfung der zukünftigen Stellplatzsituation am Bekkamp 19 gekommen? Werden im Rahmen der Nachverdichtung Stellplätze wegfallen? Wenn ja, wie viele?

 

2.)      Wie hoch ist der jetzige Stellplatzschlüssel für den Bekkamp 19?  Wie hoch wird der Stellplatzschlüssel nach Abschluss der Nachverdichtungsmaßnahmen sein?

 

3.)      Wie hoch ist die Anzahl der Stellplätze für PKWs gegenwärtig auf dem Grundstück Bekkamp 19?

 

  1. Tiefgarage, westlich (Haus 2, ohne 18 Plätze Bekkamp 1-5)

 

  1. Tiefgarage, östlich (Haus 1)

 

  1. Parkdeck, östlich (Haus 1)

 

4.)      Wie viele Stellplätze sind vermietet und zu welchen Konditionen werden die Plätze vermietet?

 

5.)      18 Stellplätze unter Haus 2 gehören der Eigentumswohnanlage Bekkamp 1-5, bestehend aus 34 Wohneinheiten. Wie hoch ist die Anzahl der Stellplätze, die an Eigentümer/Mieter der Wohnanlage Bekkamp 1-5 zusätzlich vermietet sind?

 

6.)      Welche Vermietungskonditionen sind künftig für die geplanten Stellplätze unter Haus 2 und Haus 1 vorgesehen?

 

7.)      Werden die 22 öffentlichen Stellplätze im Rundbereich kostenfrei zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche zeitlichen Begrenzungen bzw. Gebühren sind geplant?

 

8.)      hrend der Bauphase werden die PKW-Stellplätze auf dem Grundstück Bekkamp 19 nur eingeschränkt nutzbar sein.

 

  1. Mit welchen Beschränkungen ist zu rechnen?

 

  1. Wo sollen die PKWs der Bewohner zwischenzeitlich abgestellt werden?

 

9.)      In der im Planungsausschuss vom 13.04.2021 vorgelegten Präsentation sind unter Haus 2 und Haus 1 jeweils 24 Kellerabteile und Abstellplätze für Fahrräder verzeichnet. Sind unter dem Bestandshaus Bekkamp 19 für die Bewohner Kellerabteile und Fahrradabstellplätze vorhanden? Wenn ja, welche Stückzahlen?

 

10.)  Welche Aussagen sind zum derzeitigen Zeitpunkt des Bebauungsplansverfahrens zu Ablauf und Organisation der Baumaßnahmen, insbesondere zu den Baustellenzufahrten möglich?

 

11.)  Zu welchen Ergebnissen ist die im Kommentar zu Beitrag 19 der Zusammenstellung der Beiträge der frühzeitigen Online-Beteiligung angekündigte Prüfung der Integration von alternativen Mobilitätsangeboten, wie z. B. einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, gekommen?

 

 

 

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