21-2579.1

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 - Bekkamp - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.10. bis 11.11.2020

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.04.2021
16.03.2021
Sachverhalt

 

-          Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Aktualisierung der Drucksache 21-2579. Wunschgemäß wurden die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger um einem fachlichen Kommentar ergänzt.

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Jenfeld 29 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den Flurstücken 3422 und 3532 am Bekkamp ein bestehendes Wohngebäude durch drei weitere Wohngebäude mit insgesamt etwa 55 neuen Wohnungen zu ergänzen. Hiervon sollen gemäß Vorhabenplanung 30 Prozent im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Zudem soll der nördlich angrenzende Grünzug (2. Grüner Ring des Hamburger Landschaftsprogramms) erweitert und qualifiziert werden, indem eine Grünfläche entwickelt werden soll, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

 

Vom 28. Oktober 2020 bis zum 11. November 2020 hat als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattgefunden.

 

Die Inhalte der insgesamt 24 eingegangenen Beiträge einschließlich eines Schreibens im Namen der Stadtteilkonferenz Jenfeld sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Beiträge kritisieren u. a. die bauliche Dichte und die Gebäudehöhen der geplanten Nachverdichtung.

 

Des Weiteren wurden u. a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:

  • Einschränkung von Licht- und Sichtverhältnissen der Anwohnerinnen und Anwohner,
  • Entstehung eines „sozialen Brennpunktes“,
  • Mangel an privaten Stellplätzen und öffentlichen Parkständen sowie Erhöhung des Verkehrsaufkommens,
  • Verlust von Grün- und Freiflächen (Flora und Fauna),
  • Beeinträchtigungen durch Bautätigkeiten (Lärm, Schmutz, Stellplatzmangel).

 

Soweit diese Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein.

 

Hinsichtlich der befürchteten Verschattungswirkung könnte der Sachverhalt im weiteren Verfahren durch ein Verschattungsgutachten überprüft werden. Verkehrliche Fragen sind regelhaft Gegenstand des Verfahrens.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Anhänge

  • Informationsblatt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Zusammenstellung der Beiträge aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung