Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40 (Marie-Bautz-Weg) - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 25.08.2026 Planungsausschuss Ö 5.5
Das Gelände des Berufsförderungswerks (BFW) Hamburg am Marie-Bautz-Weg im Stadtteil Farmsen-Berne soll städtebaulich neu geordnet werden, da die Flächen zukünftig zu großen Teilen nicht mehr durch das BFW benötigt werden.
Im westlichen Teilbereich des ehemaligen BFW-Geländes (Marie-Bautz-Weg, Anneliese-Tuchel-Weg) sind insgesamt neun vier- bis fünfgeschossige Wohngebäude sowie das Wohnen ergänzende Einrichtungen entstanden.
Für eine etwa 2,8 ha große, östlich angrenzende Fläche wurde im Jahr 2022 ein konkurrierendes städtebaulich-freiraumplanerisches Verfahren als Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Das städtebauliche Konzept sieht an dieser Stelle vorwiegend Wohnungsbau für unterschiedliche Zielgruppen, ergänzt durch soziale Nutzungen vor und soll das in der direkten Nachbarschaft fertiggestellte Wohnungsangebot ergänzen.
Unmittelbar südlich grenzt das fünfgeschossige „Haus E“ des BFW. Südlich daran angrenzend befinden sich ein neungeschossiges Wohnhochhaus, welches ehemals der Internatsunterbringung des BFW diente und jetzt von fördern + wohnen AöR zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt wird, sowie die Kita Swebengrund (Elbkinder).
Das geltende Planrecht stellt keine geeignete Grundlage für die angestrebte bauliche Entwicklung dar und spiegelt zudem nicht die gebaute Realität im Bereich des bereits realisierten Wohnungsbaus sowie der im südlichen Bereich des Plangebietes vorhandenen Nutzungen wider. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung der freiwerdenden Flächen des BFW geschaffen werden, sowie das Planrecht an die Bestandsbebauung angepasst werden.
Mit der Planung wird den Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), welche eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung vorrangig in bereits erschlossenen Bereichen vorsehen, entsprochen. Auf diese Weise wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen und ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes geleistet.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 13.12.2022
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 27.02.2023
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 18.04.2023
Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange 11.12.2024–15.01.2025
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.02.2025
Aufstellungsbeschluss 21.05.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 10.06. – 10.07.2026
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 10.08.2026
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung)
Im Rahmen der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplanentwurfs sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Beschluss:
Der Ausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfes Farmsen-Berne 40 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
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