Bebauungsplanverfahren Bramfeld 73 - Bramfelder Chaussee, Fabriciusstraße, Unnenland - Zustimmung zur Feststellung
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Die Inhalte der Planung zielen darauf ab, eine lageadäquate geordnete städtebauliche Entwicklung in angemessener Dichte und städtebaulicher Qualität im Bereich der Straßen Bramfelder Chaussee, Fabriciusstraße und Unnenland zu sichern. Im Kontext der Magistralen-Entwicklung bieten sich im Plangebiet Möglichkeiten der Ausbildung neuer Raumkanten, der Erschließung von Wohnbauflächenpotenzialen durch eine höhere bauliche Dichte (Erhöhung der Grundflächenzahl und Geschossigkeit) sowie die Schaffung eines differenzierten Nutzungsangebotes in den Erdgeschosszonen entlang der Bramfelder Chaussee.
Durch den Bebauungsplan Bramfeld 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um bis zu 200 neue Wohneinheiten, auch über größere Vorhaben, zu ermöglichen und insbesondere an der Bramfelder Chaussee das Wohnen ergänzende publikumsaffine Nutzungen wie kleinere Gewerbeeinheiten sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen realisieren zu können.
Mit der Planung soll soweit auch dem dringenden Wohnungsbedarf, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum, im Rahmen der Innenentwicklung Rechnung getragen werden. Dazu werden sowohl im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen als auch ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB mit einem planungsbegünstigten Bauherrn im Bereich der Bramfelder Chaussee abgeschlossen, dessen Ziel der Bau öffentlich geförderter Wohnungsbau ist.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Kommunalpolitische Aspekte
Mit dem Bebauungsplan Bramfeld 73 wird der Neubau und die Sicherung von Wohnraum als auch von kleineren Gewerbeeinheiten und sozialen und kulturellen Einrichtungen planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus werden Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen gesichert.
4. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 16.03.2021
Öffentliche Plandiskussion (online) 19.04. – 03.05.2021
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 22.06.2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 06.04. - 08.05.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 30.06.2023
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 03.04. - 03.05.2024
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 17.05.2024
Im Rahmen der Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplanentwurf sind 4 Stellungnahmen eingegangen. Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung/öffentlicher Auslegung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 73 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
- Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 73 (Planzeichnung, Verordnung, Begründung)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)