21-9009

Bebauungsplanverfahren Bramfeld 73 - Bramfelder Chaussee, Fabriciusstraße, Unnenland - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.05.2024
Ö 5.5
Sachverhalt

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Die Inhalte der Planung zielen darauf ab, eine lageadäquate geordnete städtebauliche Entwicklung in angemessener Dichte und städtebaulicher Qualität im Bereich der Straßen Bramfelder Chaussee, Fabriciusstraße und Unnenland zu sichern. Im Kontext der Magistralen-Entwicklung bieten sich im Plangebiet Möglichkeiten der Ausbildung neuer Raumkanten, der Erschließung von Wohnbauflächenpotenzialen durch eine höhere bauliche Dichte (Erhöhung der Grundflächenzahl und Geschossigkeit) sowie die Schaffung eines differenzierten Nutzungsangebotes in den Erdgeschosszonen entlang der Bramfelder Chaussee.

 

Durch den Bebauungsplan Bramfeld 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um bis zu 200 neue Wohneinheiten, auch über größere Vorhaben, zu ermöglichen und insbesondere an der Bramfelder Chaussee das Wohnen ergänzende publikumsaffine Nutzungen wie kleinere Gewerbeeinheiten sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen realisieren zu können.

 

Mit der Planung soll soweit auch dem dringenden Wohnungsbedarf, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum, im Rahmen der Innenentwicklung Rechnung getragen werden. Dazu werden sowohl im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen als auch ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB mit einem planungsbegünstigten Bauherrn im Bereich der Bramfelder Chaussee abgeschlossen, dessen  Ziel der Bau öffentlich geförderter Wohnungsbau ist. 

 

 

2.             Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

 

3.             Kommunalpolitische Aspekte

Mit dem Bebauungsplan Bramfeld 73 wird der Neubau und die Sicherung von Wohnraum als auch von kleineren Gewerbeeinheiten und sozialen und kulturellen Einrichtungen planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus werden Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen gesichert.

 

 

4.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 16.03.2021

Öffentliche Plandiskussion (online)     19.04. 03.05.2021

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 22.06.2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 06.04. - 08.05.2023

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 30.06.2023

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 03.04. - 03.05.2024

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 17.05.2024

 

 

  1. Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplanentwurf sind 4 Stellungnahmen eingegangen. Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung/öffentlicher Auslegung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.  Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 73 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

 

Anhänge

-       Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 73 (Planzeichnung, Verordnung, Begründung)

-       Abwägung der Stellungnahmen aus der Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)