Bebauungsplan Rahlstedt 131 Flurstück 2372, 2373 in der Gemarkung: Neu-Rahlstedt Kleine Anfrage vom 25.08.2022
Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurde als länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung von Hamburg-Wandsbek und dem Kreis Stormarn von der Verwaltung und den zuständigen Fachbehörden hoch gelobt.
Mit dem geplanten Gewerbegebiet sollen auch neue Arbeitsplätze für den Stadtteil Rahlstedt entstehen.
Auf dem Flurstück 2399 befindet sich zurzeit ein Gartencenter Rahlstedt (Stapelfelder Straße 154, 22143 Hamburg) seit 1986.
Aufgrund der Bebauung soll das Gartencenter Rahlstedt das Flurstück räumen, damit dort Gewerbebauten entstehen können.
Durch die Räumung des Gartencenters Rahlstedt gehen Arbeitsplätze verloren.
Eine Verlagerung des Gartencenters Rahlstedt auf die Flurstücke 2372 und 2373 ist an den Festlegungen des Bebauungsplanes Rahlstedt 131 gescheitert.
Gespräche des Betreibers vom Gartencenters Rahlstedt, der Projektgesellschaft und dem Bezirksamt Wandsbek konnten bisher keine Lösung finden, zum Erhalt des Betriebes und der Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.09.2022
Am 07. November 2019 wurde ein Bauantrag nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) für den Neubau einer Gärtnerei mit Verkaufsgebäude eingereicht. Dieser wurde am 08. April 2020 zurückgenommen.
Am 16. April 2021 wurde ein Bauantrag nach § 62 HBauO für die Aufstellung einer einseitigen Werbeanlage eingereicht. Dieser wurde am 08. Juli 2021 aufgrund Fristab-lauf von Nachforderungen amtsseitig zurückgewiesen.
Am 14. Februar 2022 wurde ein Bauantrag nach § 62 HBauO für die Aufstellung einer einseitigen Werbeanlage eingereicht. Dieser wurde am 02. Mai 2022 aufgrund seiner Lage in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet abgelehnt.
Bauanträge werden nicht regelhaft im Planungsausschuss behandelt.
Der Wirtschaftsförderungsbeauftragte wurde beteiligt und zu den Abstimmungsterminen hinzugezogen.
Ein Gesprächsangebot besteht bereits seit der Planaufstellung.
Keine.
Keine.
Kein Ausschuss der Bezirksversammlung ist hier zuständig. Bei der anstehenden Räumung handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Das zu räumende Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.
keine Anlage/n
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