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Bebauungsplan Rahlstedt 131 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen Kleine Anfrage vom 13.03.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In der Sitzung des Planungsausschusses am 15.05.2018 wurde unter Punkt 5.1 die Frage nach der Vorlage Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 gestellt. Insbesondere wann die Berechnungen nach dem Staatsrätemodell den Mitgliedern der jeweiligen Ausschüsse der Bezirksversammlung vorgelegt werden. Die Verwaltung sagte zu, dass die Vorlage im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 erfolgt. Das Staatsrätemodell dient als Grundlage und als Hilfestellung für die Entscheidung über den Umfang von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Durch eine bilanzierende Gegenüberstellung der Punktwerte für den Eingriff (ausgedrückt durch die Punktdifferenz zwischen der Bestandsbewertung und der Bewertung der Eingriffsplanung) und den Ausgleich (ausgedrückt durch die Punktdifferenz zwischen der Bestandsbewertung und der Bewertung des mit den Maßnahmen zu erreichenden Zustands auf den Ausgleichsflächen) wird die Größe der Ausgleichsfläche bestimmt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wann wurde die Berechnung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen nach dem Staatsrätemodell zum Bebauungsplan Rahlstedt 131 welchen Ausschüssen der Bezirksversammlung vorgelegt?
  2. Wie, wann und wo wird die Berechnung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen nach dem Staatsrätemodell zum Bebauungsplan Rahlstedt 131 veröffentlicht?
  3. Wurden noch weitere Unterlagen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 den Ausschüssen der Bezirksversammlung nicht vorgelegt?
    1. Wenn ja, welche?
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