Bebauungsplan Rahlstedt 131 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen Kleine Anfrage vom 13.03.2019
In der Sitzung des Planungsausschusses am 15.05.2018 wurde unter Punkt 5.1 die Frage nach der Vorlage Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 gestellt. Insbesondere wann die Berechnungen nach dem Staatsrätemodell den Mitgliedern der jeweiligen Ausschüsse der Bezirksversammlung vorgelegt werden. Die Verwaltung sagte zu, dass die Vorlage im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 erfolgt. Das Staatsrätemodell dient als Grundlage und als Hilfestellung für die Entscheidung über den Umfang von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Durch eine bilanzierende Gegenüberstellung der Punktwerte für den Eingriff (ausgedrückt durch die Punktdifferenz zwischen der Bestandsbewertung und der Bewertung der Eingriffsplanung) und den Ausgleich (ausgedrückt durch die Punktdifferenz zwischen der Bestandsbewertung und der Bewertung des mit den Maßnahmen zu erreichenden Zustands auf den Ausgleichsflächen) wird die Größe der Ausgleichsfläche bestimmt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek 20.03.2019
Der Planungsausschuss wurde zuletzt am 13.11.2018, die Bezirksversammlung am 15.11.2018 mit dem Bebauungsplanentwurf Rahlstedt 131 befasst. Über den Planentwurf mit Karte und Verordnungstext, die Planbegründung und den Umweltbericht hinaus standen der Bezirksversammlung die Umweltakte mit allen zu Grunde liegenden Fachgutachten zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Als Teil des grünordnerischen Fachbeitrages wurde die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung am 12.04.2018 im Transparenzportal veröffentlicht. Ferner wurde der Fachbeitrag während der öffentlichen Auslegung vom 09.07.2018 bis zum 20.08.2018 zur Einsichtnahme im Bezirksamt sowie über den Hamburg Service „Bauleitplanung Online“ zur Verfügung gestellt.
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.
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